Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 520/9, Gemarkung Utting am Ammersee liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord.

 

Bereits mit der 3. Änderung wurde der Ursprungsplan Gewerbegebiet Nord für das Grundstück Fl.Nr. 520/9 geändert. Hier wurde die Planzeichnung verändert. Es wurde eine Stichstraße eingezeichnet und das Baufenster neu angeordnet.

Nun beantragt der Bauherr den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass das Baufenster vergrößert wird, damit an die Betriebswohnung ein Wintergarten angebaut werden kann.

 

Der Antragsteller begründet den Antrag wie folgt:

„Da eine bereits genehmigte Betriebswohnung an die Gewerbehalle angebaut wurde, ist ein Grünstreifen von 16 m Tiefe zum angrenzenden Wohngebiet nicht mehr notwendig.

Daher beantragen wir eine Änderung des Bebauungsplans um den Wintergarten realisieren zu können.“

 

Das Grundstück ist nach Art der Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO können ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind zugelassen werden.

Hiervon wurde bereits gebrauch gemacht und der Errichtung einer Betriebswohnung zugestimmt. Nun möchte der Eigentümer den Wohnraum der Betriebswohnung durch einen Wintergarten vergrößern.

Ein Wintergarten kann Gegenstand einer betriebsbezogenen Wohnung sein. Da das Gebäude weiterhin gegenüber dem Betriebsgebäude hinsichtlich der Baumasse untergeordnet bleibt, kann dem Antrag zugestimmt werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachstehenden Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:

 

1.    Mit der beantragten Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ besteht dem Grunde nach Einverständnis. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück
520/9, Gemarkung Utting am Ammersee, Industriestraße 15.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ beauftragt.

 

3.    Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.