Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 10.10.2019 wurde, aufgrund des Antrages auf ein provisorisches Jugendhaus von der JU Ammersee-Westufer der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung Grundstücke mit > 400 m², welche im Eigentum der Gemeinde sind, ermitteln sollte.

Zudem wurden als Kriterien benannt, dass

-       bestehendes Baurecht vorhanden sein soll

-       Spartenanschlüsse möglich sind und hierzu eine Kostenschätzung erstellt werden soll.

 

Nach Prüfung der Verwaltung und Beratung im Gemeinderat wurde als möglicher Standort für ein provisorisches Jugendhaus das Grundstück Fl.Nr. 2615 hinter dem Rathaus ausgewählt.

 

Die Verwaltung hat zudem nach gebrauchten bzw. lagernden Containern gesucht und Beispiele der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich den Standort FlNr. 2615 zu fokussieren.  Zudem sollte nun parallel Seitens der Verwaltung und aller anderen Akteure folgende Punkte geklärt werden:

-       Klärung Baurecht

-       Kosten der Anschaffung für Container oder andere Räumlichkeiten (alter Zug-Wagon)

-       Beaufsichtigung, Betreuung der Jugendlichen

-       Haftung und Verantwortung

-       Für welchen Personenkreis (Alter) soll das Jugendhaus sein

-       Konzept für Betrieb, incl. Veranstaltungen (mit Baurecht verbunden)

Hierzu sollte zeitnah ein Termin mit den Jugendlichen vereinbart werden. 

 

 

Der Gemeinderat bekräftigt das gemeindliche Interesse an einem Jugendhaus. Der Jugendreferent, GR Schiller, sowie sein Vertreter, GR Schneider, signalisieren, dass sie bereit wären sich hier im besonderen Maße einzubringen. Gemeinderätin Kaiser, welche bereits in der vergangenen Sitzung für einen Zug-Wagon als provisorisches Jugendhaus votierte, teilte eruierte Kosten für diesen mit. Die Kosten für Wagon belaufen sich auf ca. 30.000 Euro, zuzgl. Fahrtauglichkeitsprüfung i.H.v. ca. 400,-- Euro, den Transport nach Utting mit 4.000,-- Euro und bisher nicht definierte Kosten für Schwerlasttransport, Schienenbett sowie Um- und Ausbau. Welche Form des provisorischen Jugendhauses letztlich zur Ausführung kommt, soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Zunächst ist es wichtig die Jugendlichen an den Tisch zu holen um das Projekt voranzutreiben. Hierzu schlägt 1. Bürgermeister Lutzenberger vor, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen ein Erstgespräch mit den Jugendlichen zu führen und „Leitplanken“ zu setzen.


Beschluss:

 

Der Standort Fl.Nr. 2615 soll weiter fokussiert werden.  Zudem sollte nun parallel Seitens der Verwaltung und aller anderen Akteure folgende Punkte geklärt werden:

-       Klärung Baurecht (erst möglich, wenn ein Konzept für den Betrieb incl. Veranstaltungen vorliegt)

-       Kosten der Anschaffung für Container oder andere Räumlichkeiten (alter Zug-Wagon)

-       Beaufsichtigung, Betreuung der Jugendlichen

-       Haftung und Verantwortung

-       Für welchen Personenkreis (Alter) soll das Jugendhaus sein

-       Konzept für Betrieb, incl. Veranstaltungen (mit Baurecht vorhanden)

Hierzu sollte zeitnah ein Termin mit den Jugendlichen vereinbart werden. 

Dieser soll an einer der nächsten Gemeinderatssitzungen sein, welche dann bereits um 18.00 Uhr starten solle.