Sachverhalt:
Es wird die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 152/3, Gemarkung Rieden am Ammersee, Kapellenweg 9, OT Holzhausen beantragt.
Das
Bauplanungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Innenbereich und dem
Außenbereich. Das Grundstück Fl.Nr. 152/3, Gemarkung Rieden am Ammersee ist
derzeit als Außenbereich zu bewerten. Damit wäre eine Bebauung derzeit nur
unter den Voraussetzungen des § 35 BauGB zulässig.
Gemeinden können
gemäß § 34 Absatz 4 bis 6 Baugesetzbuch (BauGB) durch Satzung einzelne
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen,
wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden
Bereichs entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung).
Die
Rechtmäßigkeit einer Einbeziehungsatzung setzt voraus, dass sie mit einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbart ist, nicht die Zulässigkeit
von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen,
begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
bestehen.
Die Einbeziehungssatzung wird in einem gesetzlich geregelten Verfahren
aufgestellt, in dem sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme
innerhalb einer angemessenen Frist gegeben wird.
Die
Satzungen können auch Bestimmungen enthalten, die die Zulässigkeit der
Bauvorhaben näher regeln.
Der Bauherr möchte ein Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von ca.
120 m², 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss errichten. Gesamt
sind 2 bis 3 Wohneinheiten angedacht, damit die vermietbare Fläche je
Wohneinheit gesamt nicht über 100 m² beträgt.
(Beispiel: Zwei Wohneinheiten zwischen 75-90 m², eine Wohneinheit bis zu
50 m²). Die Stellplätze sollen vom Kappellenweg aus erschlossen werden.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich
den nachstehenden Beschlussvorschlag.
Im Gemeinderat wird angemerkt, dass solche Fälle bereits bei der
Aufstellung des FNP bedacht waren.
Beschluss:
1. Dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 152/3, Gemarkung Rieden am Ammersee, Kapellenweg 9 besteht dem Grunde nach Einverständnis.
2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung beauftragt.
3. Die Kosten für die Erstellung der Einbeziehungssatzung sind vom Antragsteller zu übernehmen.