Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 152/3, Gemarkung Rieden am Ammersee, Kapellenweg 9, OT Holzhausen beantragt.

 

Das Bauplanungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich. Das Grundstück Fl.Nr. 152/3, Gemarkung Rieden am Ammersee ist derzeit als Außenbereich zu bewerten. Damit wäre eine Bebauung derzeit nur unter den Voraussetzungen des § 35 BauGB zulässig.

Gemeinden können gemäß § 34 Absatz 4 bis 6 Baugesetzbuch (BauGB) durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung).

Die Rechtmäßigkeit einer Einbeziehungsatzung setzt voraus, dass sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbart ist, nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen.

Die Einbeziehungssatzung wird in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, in dem sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben wird.

Die Satzungen können auch Bestimmungen enthalten, die die Zulässigkeit der Bauvorhaben näher regeln.

 

Der Bauherr möchte ein Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von ca. 120 m², 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss errichten. Gesamt sind 2 bis 3 Wohneinheiten angedacht, damit die vermietbare Fläche je Wohneinheit gesamt nicht über 100 m² beträgt.

(Beispiel: Zwei Wohneinheiten zwischen 75-90 m², eine Wohneinheit bis zu 50 m²). Die Stellplätze sollen vom Kappellenweg aus erschlossen werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachstehenden Beschlussvorschlag.

 

Im Gemeinderat wird angemerkt, dass solche Fälle bereits bei der Aufstellung des FNP bedacht waren.


Beschluss:

 

1.    Dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 152/3, Gemarkung Rieden am Ammersee, Kapellenweg 9 besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung beauftragt.

 

3.    Die Kosten für die Erstellung der Einbeziehungssatzung sind vom Antragsteller zu übernehmen.