Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 242, Gemarkung Utting, Holzhauser Straße 5 liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

An das bestehende Einfamilienhaus soll ein Anbau mit einer Grundfläche von 44,81 m² errichtet werden. Die Gebäudehöhe ist mit einer Traufhöhe von 5,63 m + 1,40 m (Ständer) + 0,44 m (1/3 Giebel) = 7,47 m geplant.

 

Nach Anbau ergibt sich eine Grundfläche von 146,01 m². In der Umgebung befinden sich ähnliche Bebauungen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.