Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 07.06.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans „Schmuckerareal“ Gemarkung Utting, im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.06.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans „Schmuckerareal“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 10.01.2019 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 10.01.2019.

Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 10.01.2019, das Gutachten zu den Rosskastanien von Treeconsult Brudi & Partner vom 09.05.2018 sowie das Baugrundgutachten von Crystal Geotechnik vom 29.06.2017 wurde in der Zeit vom 04.02.2019 bis einschließlich 05.03.2019 öffentlich ausgelegt.

Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.02.2019 bis 05.03.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen. In der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2019 wurde der Beschluss gefasst, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu eigen zu machen. Der Gemeinderat hat zudem den entsprechend der Abwägungen geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 04.07.2019 gebilligt und die Verwaltung mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) beauftragt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 05.08.2019 bis 08.09.2019 statt.  Die zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten ebenfalls bis 08.09.2019 eine Stellungnahme abgeben.

 

Es gingen von folgenden Stellen Stellungnahmen ein:

-       Bayernwerk AG Netzcenter                                                                Mit Anregungen

-       Bischöfliche Finanzkammer, Bistum Augsburg                                  Mit Anregungen

-       Deutsche Telekom Technik GmbH                                                    Mit Anregungen

-       Handwerkskammer für München und Oberbayern                            Mit Anregungen

-       Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech                                         Mit Anregungen

-       Landratsamt Landsberg am Lech, Immissionsschutzbehörde          Mit Anregungen

-       Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-Abfallbehörde Mit Anregungen

-       Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde       Mit Anregungen

-       Telefonica Germany GmbH & Co.OH                                                Mit Anregungen

-       Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz          Mit Anregungen

-       Staatliches Bauamt Weilheim, Straßenbau                                       Mit Anregungen

 

Die Abwägung zieht ein folgende Planänderungen nach sich:

-          Aufnahme Hinweis Glockengeläut (Bischöfliche Finanzkammer vom 31.07.2019)

-          Ergänzung Begründung zum passiven Schallschutz (Landratsamt Landsberg am Lech, Immissionsschutzbehörde vom 22.10.2019)

-          Konkretisierung Hinweis Bodengutachten As-Befund und Aufnahme eines Planzeichens (Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde 06.02.2019)

-          Aufnahme der Erschließungsplanung Hechenwanger-Landsberger und Ergänzung Sichtdreiecke (Staatliches Bauamt Weilheim 04.09.2019)

-          Änderung Festsetzung 7.2: 13m statt 14m Abstand (Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum München 22.10.2019)

 

 

Die Stellungnahmen mit Abwägungen sind als Anlage beigefügt. Die Satzung (Stand 31.10.2019) sowie die Begründung (Stand 31.10.2019) wurde am Dienstag 29.10.2019 eingestellt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vorgetragen und sämtlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wurde 13:0 gefolgt.

 

 


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlagen zu Eigen.

2.    Der Gemeinderat billigt den entsprechend der Beschlüsse geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 31.10.2019.

Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der hinweise und auf redaktionelle Korrekturen der Planzeichnung und der Festsetzungen. Es sind keine Inhalte betroffen, die die Öffentlichkeit in dem Maß berühren, dass eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange oder eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden würde.

 

3.    Der Bebauungsplan „ Schmuckerareal“ wird in der Fassung vom 31.10.2019 als Satzung beschlossen.