Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Volkshochschulen Dießen e.V. und Ammersee Nordwest (kommunale Einrichtung) können allein die Kriterien zur Anerkennung und Förderung durch den Bayerischen Staat nicht erfüllen.

Sie streben daher an, sich in der Form eines Zweckverbandes zusammenzuschließen, dem die Gemeinden Dießen, Eching, Greifenberg, Schondorf (VG) und Utting angehören – mit Sitz in Utting.

Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, die Erwachsenenbildung im Einzugsgebiet der Verbandsgemeinden zu sichern, auszubauen, fortzuentwickeln und ihre Förderfähigkeit zu erhalten.

Das erfordert einen räumlichen und personellen Ausbau, der durch ein entsprechendes Umlageverfahren – im Verhältnis der Größe der Verbandsgemeinden – kommunal mitfinanziert wird.

Der Zweckverband soll noch im Jahr 2019 konstituiert werden und seine Arbeit aufnehmen und ab 2020 in verbesserter Ausstattung in den Regelbetrieb übergehen.

 

Ausgangslage:

 

Vier Impulse sind es, die eine zukunftstaugliche Aufstellung einer gemeinsam verantworteten und solidarisch kommunal mitfinanzierten Volkshochschule nahelegen:

 

1)    Zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen im gesellschaftlichen und privat-persönlichen Umfeld ist lebenslanges bzw. lebensbegleitendes Lernen eine Überlebensstrategie.

2)     Die Erwachsenenbildung, erbracht durch Volkshochschulen, hat Verfassungsrang und ist gemäß Bayerischer Verfassung (Art. 83 und Art. 139) und Gemeindeordnung (Art. 7 und Art. 57) subsidiär den Kommunen, bei Bedarf in interkommunaler Zusammenarbeit, übertragen. Siehe hierzu Anlage „Rechtsgrundlagen …  am Ende dieser Darlegungen.

3)    Der Bayerische Staat fördert die Erwachsenenbildung gemäß BayEbFöG (neuem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz vom 01.01.2019), fordert aber dafür qualitative Mindeststandards, die durch externe Zertifizierung nachzuweisen sind. Diese können in Kooperation effektiver und kostengünstiger erbracht werden.

4)    Der Bayerische Volkshochschulverband e.V. (BVV) fordert als Mitgliedsvoraussetzung darüber hinaus statistische Mindestgrößen, die die Volkshochschulen Dießen e.V. und Ammersee Nordwest (kE) allein nicht erfüllen können. Die Mitgliedschaft im BVV ist zudem Voraussetzung zur Berechtigung staatlicher Förderung.

 

Die anrechenbaren* Leistungen (Daten 2018) der beiden Volkshochschulen stellen sich wie folgt dar:

vhs

Veranstalt.

Doppelstunden

Teilnehmer

TnDS

 

Minimum

150

1.200

2.400

30.000

 

Dießen e.V.

205

1.670

1.957

15.475

 

A Nordwest

241

1.769

2.415

18.171

 

„A West“

446

3.439

4.372

33.646

 

Optimum

900

7.200

14.400

180.000

 

 

*) Als „anrechenbar“ gelten die vom Staat gemäß BayEbFöG anerkannten Leistungen, die etwa 90 bis 95 % der tatsächlich erbrachten Leistungen ausmachen.

 

Die zwei Volkshochschulen sind wie aus der Tabelle ersichtlich getrennt voneinander nicht in der Lage, das Mindestkriterium anrechenbarer TnDS (Teilnehmerdoppelstunden) zu erfüllen: „Dießen“ erfüllt allein auch das Teilnehmer-Mindestkriterium nicht.

Ausgangsvoraussetzungen

 

Eine stichwortartige Analyse der Ausgangsvoraussetzungen und Leistungsprofile der vhs Dießen e.V. und der vhs Ammersee Nordwest ergibt folgenden groben Überblick:

-          Die beiden Volkshochschulen sind hinsichtlich der Rechtsform unterschiedlich organisiert:
als e.V. mit starker Anbindung an die Kommune die vhs Dießen e.V.,
als kommunale Einrichtung die vhs Ammersee Nordwest.

-          Gemäß Satzungsregelung und jahrzehntelanger Praxis steht (auch) bei der Vereins-VHS Dießen der Bürgermeister an der Spitze der Volkshochschule.

-          Es liegt aus diesem Grund nahe, den zukünftigen Verbund der beiden Volkshochschulen in Form eines kommunalen Zweckverbandes zu organisieren.

-          Die Abwicklung der beiden bisherigen Volkshochschulen kann parallel zur Übernahme der EB-Aufgaben durch die neue ZV-Volkshochschule erfolgen.

-          Finanziell sind sie durch kommunale Anbindung solide aufgestellt, wenngleich die Haushalte aufgrund unterschiedlicher Raum- sowie Personalorganisation und -finanzierung nicht ohne Weiteres vergleichbar sind.

-          Die Ausstattung – Verwaltung und Kursräume – ermöglicht das derzeit durchgeführte Pro-gramm, setzt ihm aber auch Grenzen und verhindert ein Wachstum der Erwachsenenbildung.

-          Die Erlös- und Finanzlage erscheint insgesamt stabil. Größere Abweichungen zwischen den Jahren ergeben sich aus Einzeleffekten wie Sonderaufträgen und Projektengagement.

-          Auf die Statistikwerte ist weiter oben bereits eingegangen worden. Sie stellen die Volkshochschule auch in zusammengefasster Form noch nicht als „mittelgroße Volkshochschule“ dar. Dazu bedarf es weitergehender Wachstumsimpulse und einer Erweiterung des Portfolios in neue Angebotssegmente. Die summierten tatsächlichen Leistungen der beiden Volkshochschulen können der Anlage“ Absolute Grundzahlen der vhs Ammersee West“ entnommen werden.

 

Die genannten Wachstumsimpulse sollen ermöglicht werden durch den Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen in einem kommunalen Zweckverband mit folgender Charakteristik (lt. Satzung):

-          Zweckverband gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit

-          Der Zweckverband nimmt für die fünf Gemeinden und deren Einzugsgebiet die Aufgaben der kommunalen Erwachsenenbildung (Volkshochschule) gemäß Bayerischer Verfassung und Gemeindeordnung wahr, erfüllt die Mindestkriterien zur Mitgliedschaft im BVV und sichert damit die Förderfähigkeit nach dem BayEbFöG (Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz).

-          In der Verbandsversammlung sind die Verbandsgemeinden im Verhältnis ihrer Größe vertreten, mindestens jedoch mit zwei Personen – derzeit wie folgt:

Dießen 4 Verbandsräte, die anderen Kommunen jeweils 2. Zu Verbandsräten können Mitglieder des jeweiligen Gemeinderats, aber auch andere Personen bestellt werden.

-          Die Führung der Volkshochschule liegt in Händen des Verbandsvorsitzenden, für die Leitung wird ein Leiter/eine Leiterin mit Hochschulausbildung bestellt, der/die zugleich als Geschäftsführer*in des Zweckverbandes fungiert.

-          Der Haushalt wird nach den Grundsätzen der Kameralistik geführt; die kommunale Mitfinanzierung wird im Verhältnis der Größe der Verbandsgemeinden nach Einwohnerzahlen getragen: Fehlbedarfsfinanzierung.

 

Mögliche Szenarien

 

Vier Szenarien sind gegenwärtig bzw. zukünftig gegeben und wie folgt zu beurteilen.

  1. Die beiden Volkshochschulen operieren wie bisher getrennt voneinander.

Diese Option verbietet sich, da dadurch die Mitgliedschaft im Volkshochschulverband (BVV) und die staatliche Förderfähigkeit verloren ginge.

  1. Der Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen/der fünf Kommunen zu einem Zweckverband stellt sich derzeit als pragmatische und schnell umsetzbare Lösung dar. Die VHS-Angebote westlich des Ammersees können so zusammengeführt werden, die Mindestanforderungen für die zukünftige Förderfähigkeit sind sichergestellt, und das Erwachsenenangebot kann gemeinsam vorangebracht werden.
  2. Weitere Kommunen, z.B. westlich des Ammersees können mittelfristig als Verbandsgemeinden dazugewonnen werden. Die Verbandssatzung sieht das in § 2 Abs. 2 ausdrücklich vor.
  3. Die ursprünglich ebenfalls angedachte Option einer Landkreis-Volkshochschule unter Einbeziehung der Kreisstadt empfiehlt sich bis auf Weiteres nicht.

 

Ressourcenrelevanz

 

Unter „Ressourcenrelevanz“ sollen die Raum-, die Personal- und die Finanzausstattung der bisherigen Volkshochschulen und der zukünftigen gemeinsamen vhs Ammersee West angesprochen werden.

 

Raumausstattung

 

Was die Verwaltung betrifft, lässt die derzeitige bzw. bisherige Raumausstattung sowohl in Utting wie auch in Dießen keine Weiterungen und damit Entwicklungsmöglichkeiten zu. In Dießen sind diesbezüglich schon Änderungen entschieden und vollzogen worden (ehm. Sparkasse in Sankt Georgen); in Utting zeichnet sich noch keine Lösung ab. Die Zweckverbands-Geschäftsstelle erfordert aber in jedem Fall mehr Fläche, die gemeinsam zu schaffen und zu finanzieren ist: ein unabwendbares Desiderat!

 

Was den Kursbetrieb betrifft, stoßen die derzeitigen VHSen Dießen und Ammersee Nordwest an sehr enge Grenzen. Auch hier ist ein Mehr an Kursräumen mittelfristig anzustreben – und zwar gut verteilt über den gesamten Einzugsbereich der fünf Gemeinden.

 

Personalausstattung

 

Aufgaben – Zuständigkeiten

„Besetzung“

Status

WoStd.

St.-Äquival.

Dießen (D)

 

 

 

 

Führung

Vorstand / Bgm.

---

---

---

Leitung Programm, Verwltg Service

Leitung

MD ?

20,0 h

0,513

Verwaltung Service

Verwaltungspersonal

ED   GfB

10,0 h

0,256

Gesamt

 

 

30,00 h

0,769

Ammersee Nordwest (EGSU)

 

 

 

 

Führung

Gmd. Utting / Bgm.

---

---

---

Leitung Programm, Verwaltung

Leitung

GD   9_c

24,0 h

0,615

Verwaltung Service

Verwltgs-Pers. 2 Per

MD   8

20,0 h

0,513

Gesamt

 

 

44,0 h

1,128

ED = Einfacher Dienst (bis E5), MD = Mittlerer Dienst (E5 – E8/E9a), GD = Gehobener Dienst (E9/9b – E 12)

 

Aus vorstehender Tabelle ist ersichtlich, dass beide VHSen zusammen über ein Stellen-Äquivalent von etwa 1,9 verfügen, etwa 0,6 Stellen davon im Gehobenen Dienst (GD).

Das damit erzielte Leistungsergebnis ist bemerkenswert. Die Personalausstattung muss dennoch, sowohl in Menge wie auch in Qualifizierung, als unzureichend eingeschätzt werden. Das gilt insbesondere auch für Dießen mit seinen mehr als 10.000 Einwohnern. Der Über- bzw. Mehrstundenbedarf des Personals macht die personelle Unterbesetzung unmissverständlich deutlich.

Die Neuausrichtung, wie sie mit dieser ZV-Gründung beabsichtigt ist, sollte im pädagogisch-leitenden Bereich unbedingt zu einer zusätzlichen GD-Stelle führen – mindestens im Umfang einer 75%-Stelle.

 

Die „Neuaufstellung“ des Personals ergäbe dann in etwa folgende Mengen- und Funktionsverteilung:

 

Führg/Leitg

Pädagogik

Verwaltung

Kundenservice

S

WoStd.

15 h

30 h

10 h

50 h

105 h

Äquivalente

0,38

0,77

0,26

1,29

2,70

%-Anteile

14,3 %

28,6 %

9,5 %

47,6 %

100,0 %

 

Die relative Aufteilung zwischen Führung/Pädagogik einerseits und Verwaltung/Kurs- und Kundenservice andererseits stellte sich als angemessen dar – auch im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit, gemessen in DS.

 

Finanzausstattung – Umlageverfahren (§ 15 der Satzung)

 

Der solidarischen kommunalen Mitfinanzierung der vhs Ammersee West liegen folgende Übereinkünfte zugrunde:

 

-          Lt. § 15 der Satzung wird der durch andere Einnahmen (insbesondere Gebühren) nicht gedeckte Aufwand im Rahmen der kommunalen Mitfinanzierung getragen – und zwar von den Mitgliedsgemeinden in einem anteiligen Umlageverfahren, das die Größe der Verbandsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahlen abbildet.

-          Die bisher getrennt geführten Haushalte werden zu einem Gemeinschaftshaushalt nach den Grundsätzen der Kameralistik (KommHV-Kameralistik) zusammengeführt (§ 13 der Satzung).

-          Davon ausgenommen sind die Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Außenstellen vor Ort, die in der Verantwortung der einzelnen Kommunen verbleiben.

-          Der Zweckverbandsmehrbedarf hinsichtlich Räumlichkeit und Personal ist weiter oben beschrieben und begründet.

 

Für die Berechnung der zukünftigen Umlage sei die Mittelfristige Finanzplanung 2020 zugrunde gelegt, mit den folgenden Ausgansdaten – Dießen und Ammersee Nordwest jeweils summiert:

-          Ergebnis 2018

-          Prognose (Hochrechnung) 2019

-          Plan 2020

-          Projektionen für die Jahre 2021 und 2022 (rechnerisch pauschal eine 3%ige Mehr angesetzt) Siehe hierzu Anlage „Mittelfristige Finanzplanung 2020“ (MiFriFiPlan 2020).

 

Gemäß Umlage nach Einwohnerzahl und unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Mitfinanzierung stellte sich die Umlagefinanzierung wie folgt dar:

 

 

Dießen

Eching

Greifenberg

Schondorf

Utting

S

Einwohner

10.491

1.681

2.268

3.940

4.571

22.951

Umlage

72.222 €

11.572 €

15.613 €

27.124 €

31.468 €

158.000 €

BVV-Zuschuss

4.114 €

659 €

889 €

1.545 €

1.793 €

9.000 €

Umlage tats.

68.109 €

10.913 €

14.724 €

25.579 €

29.675 €

149.000 €

Zuschuss bisher

4.900 €

7.940 €

10.712 €

18.609 €

21.589 €

63.750 €

ZV-Mehr

63.209 €

2.973 €

4.012 €

6.970 €

8.086 €

85.250 €

 

Wie aus der MiFriFiPla ersichtlich ergibt sich für 2020 ein durch Gebühren nicht gedeckter Fehlbetrag von rund 158.000 €, der sich entsprechend der Einwohnerzahlen auf die Gemeinden verteilt.

Für die im gehobenen Dienst beschäftigte Leitung kann ein zusätzlicher BVV-Zuschuss in Höhe von mindestens 9.000 € in Anspruch genommen werden, der den Fehlbedarf entsprechend verringert.

Zieht man außerdem den bisher geleisteten Zuschuss noch ab, ergibt sich der durch den Zweckverband tatsächlich entstandene Mehrbetrag: ZV-Mehr.

 

Übergangsweise könnte dieser Zweckverbands-Mehrbedarf für zwei Jahre nochmals um jeweils 25.000 € gesenkt werden – aus Mitteln der Strukturförderung, sodass sich zum Bespiel für das Jahr 2020 folgender zusätzlich verringerter Fehlbetrag ergäbe:

 

 

Dießen

Eching

Greifenberg

Schondorf

Utting

S

ZV-Mehr

63.209 €

2.973 €

4.012 €

6.970 €

8.086 €

85.250 €

BVV-Sonder

11.428 €

1.831 €

2.470 €

4.292 €

4.979 €

25.000 €

ZV-Mehr 2

51.781 €

1.142 €

1.542 €

2.678 €

3.107 €

60.250 €

 

Insgesamt hält sich der Umlage-Mehrbedarf in Grenzen. Lediglich für Dießen fällt er merklich aus, da der pagatorische Aufwand Dießens insbesondere im personellen Bereich bisher sehr geringgehalten war.

 

Risikoabwägung

 

Die Zweckverbands-Volkshochschule stellt auch in dieser erweiterten Form, mit einem Umsatzvolumen von ca. 300.000 €, kein finanzielles Risiko dar. Die Grundsatz- und Haushaltsentscheidungen sind der Verbandsversammlung vorbehalten, in der die Verbandsgemeinden „das Sagen haben“. Sie entscheiden dadurch auch über die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der ZV-Volkshochschule und über den Umlagebedarf.

Der lediglich für Dießen merklich anwachsende Mehraufwand ist nicht in übergroßer Ausgabenfreude begründet, sondern der bisherigen Unterfinanzierung der Volkshochschule geschuldet. Die derzeitige personelle und finanzielle Ausstattung steht in keinem ausgewogenen Verhältnis zur Größe der Marktgemeinde.
Erwachsenenbildung als nicht profitorientiertes „Geschäftsmodell“ wird dauerhaft einen Platz im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge behaupten – in jeder Bedeutung des Wortes.

Das KommZG bietet einen bewährten Rechtsrahmen, der in seiner über Jahrzehnte gewachsenen und ausgefeilten Perfektion die Solidität des Geschäftsgebarens sowie der Haushaltsführung und Haushaltsprüfung sicherstellt.

 

Weiteres Vorgehen zur Umsetzung

 

Als nächste Arbeitsschritte/Meilensteine sind anzusteuern:

-          Nach dem Einvernehmen der jeweiligen Gemeinderäte sind die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse an das Landratsamt zu melden.

-          Sodann steht die Konstituierung des Zweckverbandes an.

-          Parallel dazu ist ein Workshop zur Erarbeitung des Umsetzungskonzepts durchzuführen.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee begrüßt die Initiative zur Gründung des Zweckverbandes „Volkshochschule Ammersee West“, mit dem sich die Kommunen Dießen a. A., Eching a. A., Greifenberg, Schondorf a. A. (VG) und Utting a. A. dazu verpflichten, die kommunal verantwortete Erwachsenbildung in interkommunaler Zusammenarbeit zu erbringen und fortzuentwickeln.

2.    Der von den Ersten Bürgermeistern ausgearbeiteten und von der Aufsichtsbehörde, dem Landratsamt Landsberg am Lech, mit Schreiben vom 03.06.2019 freigegebenen Satzung wird zugestimmt.

3.    Hinsichtlich des Umlageverfahrens empfiehlt der Gemeinderat eine abgegrenzte Haushaltsstelle „Gemeinschaftsaufgabe Zweckverband“, deren anderweitig nicht gedeckter Aufwand im Verhältnis der Einwohnerzahlen von den Verbandsgemeinden getragen wird. Die Details dieser Fehlbedarfsfinanzierung ergeben sich aus § 15 der Satzung des Zweckverbandes.

4.    Der Erste Bürgermeister wird beauftrag und ermächtigt, die sich daraus ergebenden Maßnahmen – insbesondere die Gründung des Zweckverbandes und die Besetzung der Verbandsorgane – unverzüglich in Angriff zu nehmen bzw. umzusetzen.