Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäuser mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 199, Gemarkung Rieden am Ammersee gestellt.
Im Rahmen der Bauvoranfrage sollen folgendes geklärt werden:
Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 199 die Bebauung mit zwei Wohneinheiten E+D mit Garagen bauplanerisch rechtlich möglich?
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die zwei Einfamilienhäuser mit 10 m x 8,50 m und 11 m x 8 m sollen mit einer Dachneigung von 24 Grad, einem Kniestock von 2,10 m errichtet werden. Die Häuser sollen mit einer Wandhöhe von ca. 5,6 m errichtet werden.
Das bestehende Gebäude hat derzeit 160 m², die Neubauten zusammen 173 m².
Die Anordnung der Häuser wäre möglich. Die Wandhöhe von ca. 5,60 m fügt sich in die Umgebung ein.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten, das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.