Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäuser mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 199, Gemarkung Rieden am Ammersee gestellt.

 

Im Rahmen der Bauvoranfrage sollen folgendes geklärt werden:

Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 199 die Bebauung mit zwei Wohneinheiten E+D mit Garagen bauplanerisch rechtlich möglich?

 

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Die zwei Einfamilienhäuser mit 10 m x 8,50 m und 11 m x 8 m sollen mit einer Dachneigung von 24 Grad, einem Kniestock von 2,10 m errichtet werden. Die Häuser sollen mit einer Wandhöhe von ca. 5,6 m errichtet werden.

Das bestehende Gebäude hat derzeit 160 m², die Neubauten zusammen 173 m².

 

Die Anordnung der Häuser wäre möglich. Die Wandhöhe von ca. 5,60 m fügt sich in die Umgebung ein.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten, das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.