Abstimmung:

Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2016 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 2455, Gemarkung Utting, Hofstattstraße 19 a behandelt. In der Gemeinderatssitzung am 17.06.2017 wurde der Antrag auf Neubau eines Wohnhauses in der Hofstattstraße 19 a behandelt. Beide Beschlussbuchauszüge sind als Anlage beigefügt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2455 wurde bereits, wie in der Bauvoranfrage 2016 angefragt, geteilt. Das andere Grundstück wurde bereits bebaut. Das Grundstück Fl.Nr. 2455, Gemarkung Utting befindet sich im unbeplanten Innenbereich, jedoch im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt sich daher nach § 34 Abs. 1 BauGB.

 

Der bestehende Schuppen auf dem Grundstück soll abgerissen werden. Es soll ein Wohnhaus mit einer Firsthöhe von 7,77m -7,857 m, einer Wandhöhe von 5,97-6,58 m errichtet werden. Die Dachneigung ist mit 25 Grad geplant. Der Geländeverlauf bei diesem Grundstück ist stark ansteigend, daher schwanken die Werte.

Die Grundrisse des Wohnhauses sind mit 10,00 m x 8,00 m und wird mit EG + 1. OG geplant. Es werden drei Stellplätze nachgewiesen.

Die Maße des Neubaus entsprechen ca. den Werten aus der Bauvoranfrage aus dem Jahr 2016.

Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung. Auf den als Anlage beigefügten Bauplan wird verwiesen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen wird erteilt.