Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am
21.07.2016 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Wohnhäusern auf
dem Grundstück Fl.Nr. 2455, Gemarkung Utting, Hofstattstraße 19 a behandelt. In
der Gemeinderatssitzung am 17.06.2017 wurde der Antrag auf Neubau eines
Wohnhauses in der Hofstattstraße 19 a behandelt. Beide Beschlussbuchauszüge
sind als Anlage beigefügt.
Das Grundstück Fl.Nr. 2455
wurde bereits, wie in der Bauvoranfrage 2016 angefragt, geteilt. Das andere
Grundstück wurde bereits bebaut. Das Grundstück Fl.Nr. 2455, Gemarkung Utting
befindet sich im unbeplanten Innenbereich, jedoch im Geltungsbereich der
Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
bestimmt sich daher nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Der bestehende Schuppen auf dem Grundstück soll abgerissen werden.
Es soll ein Wohnhaus mit einer Firsthöhe von 7,77m -7,857 m, einer Wandhöhe von
5,97-6,58 m errichtet werden. Die Dachneigung ist mit 25 Grad geplant. Der
Geländeverlauf bei diesem Grundstück ist stark ansteigend, daher schwanken die
Werte.
Die Grundrisse des Wohnhauses sind mit 10,00 m x 8,00 m und wird
mit EG + 1. OG geplant. Es werden drei Stellplätze nachgewiesen.
Die Maße des Neubaus entsprechen ca. den Werten aus der
Bauvoranfrage aus dem Jahr 2016.
Das Bauvorhaben fügt sich
hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der
überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung. Auf den
als Anlage beigefügten Bauplan wird verwiesen.
Der Bau- und Umweltausschuss
hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.