Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2608/5, Gemarkung Utting, Maria-Theresia-Str. 10 c liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Es soll der bestehende Schuppen, welcher als Anbau am Haupthaus besteht auf eine Länge von 4,40 m, um 1,20 m (Ostseite) -1,60m (Westseite) erweitert werden. Zudem soll dann der Balkon im Obergeschoss um die gleichen Maße vergrößert werden.

 

Die Erweiterung fügt sich hinsichtlich der Art, das Maß der baulichen Nutzung sowie in allen anderen Belangen in die Eigenarten der näheren Umgebung ein.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.