Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bodengutachten von Crystal Geotechnik (Eingestellt im Ratsinfosystem) zum Grundstück Fl.Nr. 2622/1, sog. Dreiecksfläche im Summerpark, auf welchem der Mehrgenerationenspielplatz errichtet werden soll, liegt nun vor.

 

Bei Ausführung der Feldarbeiten wurden flächig Auffüllungen bis maximal 2,40 m unter Geländeoberfläche erkundet. Punktuell wurden hohe Belastungen mit Kohlenwasserstoffen festgestellt,

durch die eine Gefährdung des Grund- bzw. Schichtwassers nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Crystal Geotechnik empfiehlt, die Bereiche mit erhöhten Stoffkonzentrationen auszutauschen und entsprechend zu verwerten /entsorgen.

Für die Gründung von Spielgeräten werden zusätzliche Bodenaustauschmaßnahmen unter

Fundamenten von > 0,30 m erforderlich.

Eine Versickerung des anfallenden Oberflächen- bzw. Dränagewassers unterhalb der Spielgeräte

und des Wasserspielplatzes ist nicht möglich. Hier wird eine Ableitung von Schicht- und

Oberflächenwasser erforderlich.

 

Der ausgehobene Boden ist zum überwiegenden Anteil dem Zuordnungswert Z 1.1 zuzuordnen

und in einer > Z 1.1-Erdaushubdeponie zu verwerten. Für den Aushub aus dem Bereich der

Kleinbohrung SDB 5 ist mit einer Zuordnung zur Deponieklasse I nach Deponieverordnung zu

rechnen.

 

Das Bodengutachten von Crystal Geotechnik wurde an das Landratsamt Landsberg am Lech, hier untere Bodenschutzbehörde mit der Bitte um Stellungnahme, auch mit dem Hinweis, dass die Gemeinde Utting Bodenaustauschmaßnahmen vornehmen möchte, weitergeleitet.

 

Das Landratsamt Landsberg, hier die untere Bodenschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt Weilheim haben zum o.g. Gutachten wie folgt Stellung genommen:

 

„Auf dem untersuchten Teilbereich des Flurstücks wurden insgesamt sieben Rammkernsondierungen (SDB 1 bis SDB 7) niedergebracht und Bodenproben genommen. Die Sondierungen dienten auch der Baugrunduntersuchung.

 

Ergebnisse:

In allen Sondierungen wurden künstliche Bodenauffüllungen bis in eine Tiefe von max. 2,4 m (SDB 7 im Osten der Verdachtsfläche) festgestellt. Als Fremdbeimengungen wurden Ziegelreste, Styroporreste und Pflastersteine dokumentiert. Unterhalb der Auffüllungen wurden Kiese bzw. Sande aufgeschlossen, die wiederum von einer Ton-/Schluffschicht unterlagert werden.

 

Ein zusammenhängendes Grundwasserstockwerk wurde nicht aufgeschlossen. In den Sondierungen SDB 1 und SDB 2 wurde ein Schichtwasserhorizont festgestellt.

 

Aus jeder Sondierung wurde eine Probe aus den Auffüllungen auf die einschlägigen Schadstoffparameter untersucht. In den Aufschlüssen SDB 2 und SDB 5 wurden zusätzlich weitere Proben auf Mineralölkohlenwasserstoffe untersucht. Es ergibt sich aus bodenschutzrechtlicher Sicht folgendes Bild:

  • SDB 1, SDB 3, SDB 4, SDB 6 und SDB 7:   keine Hilfswertüberschreitungen in den Auffüllungen festgestellt.
  • SDB 2:                                                              In den Auffüllungen eine Hilfswert-1-Überschreitung für MKW, im natürlichen Boden keine Hilfswertüberschreitung
  • SDB 5:                                                              Starker Geruch nach MKW in den anstehenden natürlichen Kiesen, hier liegt eine Hilfswert-2-Überschreitung vor. In den Auffüllungen oberhalb und in den Schluffen unterhalb wird der Hilfswert 1 eingehalten.

 

Es wird von einem gealterten Dieselschaden ausgegangen.

 

 

Wasserwirtschaftliche Beurteilung:

In Kapitel 6.4 des Berichtes wird eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Dabei wird aufgeführt, dass das das lokal angetroffene Schichtwasservorkommen auch höher anstehen könne. Somit läge die Bodenverunreinigungen im Grundwasserschwankungsbereich. Eine Grundwassergefährdung sei nicht auszuschließen, der Altlastenverdacht habe sich erhärtet. Es wäre eine Detailuntersuchung oder ein Bodenaustausch erforderlich.

 

Das WWA WM beurteilt die Situation wie folgt:

Der Schadensbereich bei SDB 5 wurde nach Westen, nach Norden und nach Osten hin abgegrenzt. In den jeweiligen Sondierungen wurden keine organoleptischen sowie analytische Auffälligkeiten festgestellt. Die Sondierungen haben einen Abstand von max. 20 m. Lediglich nach Süden hin fehlt die Abgrenzung. Es ist daher nicht ganz klar, ob die gemessenen Belastungen schon das Schadenszentrum darstellen oder im Randbereich eines größeren Schadens im Süden liegen.

Prinzipiell schließt sich das WWA der Bewertung des Gutachters an. Eine Gefährdung des Ammersees wird bei der vorliegenden Datenlage jedoch nicht gesehen, da bereits in der ca. 20 m entfernten zum See gelegenen Sondierung SDB 7 weder organoleptisch noch analytisch Auffälligkeiten festgestellt wurden. Auf Grund der Gefährdungsabschätzung sind weitere Untersuchungen angezeigt. Die Errichtung von Grundwassermessstellen wird für verfrüht gehalten, da der genaue Umfang des Schadens nicht hinreichend bekannt ist. Es wird daher folgende Vorgehensweise im Rahmen einer Detailuntersuchung empfohlen:

 

  • Niederbringen von Abgrenzungssondierungen im südlichen Bereich, um den Schadensumgriff zu erfassen. Probenahme und Analytik analog zu den bisherigen Untersuchungen auf MKW. In die Bewertung sollte die Verhältnismäßigkeit mit einfließen.
  • Alternativ Beseitigung des Schadensbereiches durch Auskofferung mit einer Beweissicherung. Diese Maßnahme kann bislang jedoch nicht gefordert werden.

 

Die Fläche wird in das Altlastenkataster aufgenommen.

 

Grundsätzlich hat die Bodenschutzbehörde eine historische Recherche zur Vornutzung begonnen. Bisher bekannt ist, dass auf dem fraglichen Gelände von ca. 1918 bis ca. 1974 eine Remise/Stadel des Gaststättenbesitzers und Landwirts Herr Summer bestanden hat. Historische Bauakten sind gerade vom Staatsarchiv angefordert worden. Näheres zur Nutzung des Stadels (z.B. Unterstellen von landwirtschaftl. Nutzfahrzeugen) ist bisher nicht bekannt.

 

Grundsätzlich begrüßt die Bodenschutzbehörde das Ansinnen der Gemeinde, den belasteten Boden auszuheben und zu entsorgen. Für diesen Fall wird die Gemeinde um Vorlage einen gutachterlichen „Sanierungskonzepts“ zur Abstimmung gebeten.“

 

Bei Crystal Geotechnik wurde die Erstellung eines Sanierungskonzepts angefragt. Die Kosten für den Bodenaustausch können aufgrund der Unvorhersehbarkeit nicht geschätzt oder definiert werden. Für die bisher ausgeführten Arbeiten sind Kosten i.H.v. rund 8.500,-- € entstanden.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten. Beide Ausschüsse empfehlen einheitlich den nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Erster Bürgermeister Lutzenberger wird beauftragt die Bodenaushubarbeiten und Sanierungskonzept zu beauftragen.