Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 13.09.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ Utting am Ammersee im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.09.2018 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) mit der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee sowie mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ in der Fassung vom 02.05.2019. Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 02.05.2019 sowie der Umweltbericht wurde in der Zeit vom 27.05.2019 bis einschließlich 27.06.2019 öffentlich ausgelegt.

Parallel hierzu führte die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.05.2019 bis einschließlich 27.06.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB wurden von Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen/Hinweise abgegeben:

-       Regierung von Oberbayern, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung (Anregung)

-       Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz (Hinweise)

-       Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech, LRA LL (Hinweise)

-       Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde

-       Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd (Hinweise)

-       Eisenbahnbundesamt, Außenstelle München (Hinweise)

-       Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Hinweise)

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Sämtliche Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wurde mit 16: 0 Stimmen gefolgt.

 

Im Zuge der Beratung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme der Bayer. Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen nicht auf den Pavillon am See abzielt, die Glas-Windschutzwände aber das Gebäude an der Minigolfanlage, Freizeitgelände 10 Flur Nr. 369/2 betrifft.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat billigt den entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf und Umweltbericht in der Fassung vom 12.09.2019 und beauftragt die Verwaltung hiermit die erneute Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.