Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 13.09.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.09.2018 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Die 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee sowie mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 02.05.2019. Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 02.05.2019 sowie der Umweltbericht wurde in der Zeit vom 27.05.2019 bis einschließlich 27.06.2019 öffentlich ausgelegt.

Parallel hierzu führte die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 27.05.2019 bis einschließlich 27.06.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB wurden von Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen/Hinweise abgegeben:

-       Regierung von Oberbayern, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung (Anregungen)

-       Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz (Hinweise)

-       Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech (Hinweise)

-       Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde (Hinweise)

-       Eisenbahnbundesamt, Außenstelle München (Hinweise)

-       Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Hinweise)

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Sämtlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wurde jeweils mit 15: 0 Stimmen gefolgt

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:  (ohne Gemeinderat Alexander Noll)

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat billigt den entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf sowie den Umweltbericht in der Fassung vom 12.09.2019 und beauftragt die Verwaltung hiermit die erneute Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.