Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 21.02.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-West“ Gemarkung Utting, im § 13 BauGB vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.03.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im vereinfachten Verfahren nach § 13  BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2 a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfasenden Erklärung nach § 6 a Absatz 1 und § 10 a Absatz 1l abgesehen; § 4 c ist nicht anzuwenden.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Ausarbeitung der 14. Änderung Bebauungsplans „Holzhausen-West“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2019 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs mit Begründung in der Fassung vom 23.05.2019.

Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 23.05.2019, wurde in der Zeit vom 17.06.2019 bis einschließlich 18.07.219 öffentlich ausgelegt.

Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.06.2019 bis 18.07.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen/Hinweise abgegeben:

-       Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech

-       Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde (Hinweis)

-       Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hinweis)

-       Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd (Hinweis)

-       Handwerkskammer für München und Oberbayern (Hinweis)

-       Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Alle Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer Planänderung.

Die Satzung mit Begründung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.

 

Sämtlichen Abwägungs- und Beschlussvorlagen wurde jeweils mit 15 : 0 (ohne Gemeinderat Münzer) gefolgt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

 

 


Beschluss:  (ohne Gemeinderat Münzer)

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorschlage zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Holzhausen-West“ in der Fassung vom 23.05.2019 als Satzung.