Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Die erneute öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurde in der Zeit vom 15.05.2017 bis 16.06.2017 durchgeführt. Die vorgetragenen Bedenken und Anregungen wurden in der Sitzung des Gemeinderates Schondorf am 28.06.2017 abgewogen. Diese können die Träger, welche Stellungnahmen abgegeben haben, dem beiliegenden Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung entnehmen.

Der Gemeinderat Schondorf hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 den vom Architekturbüro von Mayer Moor, Schondorf, am 12.08.2015 erstellten und letztmalig am 26.06.2019 geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Prix-Gelände“ erneut gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur zweiten erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Prix-Gelände“ findet in der Zeit von 18.07.2019 bis 09.08.2019 statt. Während der verkürzten Auslegungsfrist kann zu den geänderten Teilen Stellung genommen werden. Die relevanten Unterlagen (Satzung und Begründung) sind während der o.g. Auslegungsfrist im Internet auf www.schondorf.info/aktuell/bauleitplanung zu finden. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde. Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme von der Gemeinde Utting am Ammersee eingehen so geht die Gemeinde davon aus, dass die Gemeinde Utting am Ammersee wahrzunehmende Belange nicht berührt werden oder erfüllt sind und nicht der weiteren Abwägung zu unterzuziehen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Beschluss:

 

Es erfolgt keine Äusserung.