Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Aufstellung eines Gebäudes für Telekommunikationszwecken mit den Maßen Länge 5,96 m x Breite 2,48 m x Höhe 3,51 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 393/2, Gemarkung Utting, Schulstraße 2 gestellt.
Grundsätzlich wären Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ gemäß Art. 57 Abs. 1 Buchstabe a Bayerische Bauordnung-BayBO verfahrensfrei. Da auf dem Grundstück jedoch bereits mehrere Nebenanlagen (Müllhäuschen, Garage, Bretterverschlag an der Sprunggrube) stehen, bedarf es für die Aufstellung des Gebäudes für Telekommunikationszwecken der Genehmigung.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten, die Meinungen
zum Vorhaben waren uneinheitlich (eine Gegenstimme). Die Zustimmung zum
Vorhaben sollte erteilt werden.
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.