Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 509/1, Gemarkung Utting liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ (hier aktuelle Fassung: 14. Änderung Bebauungsplan „Am Moosgraben“).

 

Am 03. Mai 2019 wurde ein Antrag für den „Neubau von 3 Einfamilienhäusern mit 2 Garage sowie 2 Carports und 2 Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 509/1, Am Moosgraben 2 b-d, über ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Mit Schreiben vom 06.05.2019 erfolgte die Mitteilung über die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 Bayerische Bauordnung (BayBO) durch die Gemeinde Utting am Ammersee.

 

Nun wurde ein Antrag auf Befreiung der Festsetzung Buchstabe B Nr. 5.5, Farbe der Dachziegel eingereicht. Gemäß der 14. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ wurde folgendes festgesetzt: „Als Dachdeckungsmaterial sind nur rote bis rotbraune Dachpfannen zulässig.“

Der Bauwerber möchte nun als Dachdeckungsmaterial graue Dachpfannen verwenden, dies bedarf einer Befreiung.

 

Das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren besteht nur, wenn es nicht Bestandteil eines anderen, genehmigungspflichtigen Vorhabens ist. Durch den Antrag auf Befreiung der Festsetzung Buchstabe B Nr. 5.5 (Farbe der Dacheindeckung), wird das gesamte Bauvorhaben „Neubau von 3 Familienhäusern mit 2 Garagen sowie 2 Carports und 2 Stellplätze“ Teil eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhaben.

 

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans 14. Änderung „Am Moosgraben“ bis auf die Festsetzung 5.5, Buchstabe B ein. In der Umgebung sind bereits Dacheindeckungen mit grauer Dacheindeckung.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich die Zustimmung zum Vorhaben.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben „Neubau von 3 Einfamilienhäusern mit 2 Garagen, 2 Carports und 2 Stellplätzen“ wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Befreiung der Festsetzung Buchstabe B Nr. 5.5 der 14. Änderung des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ wird zugestimmt.

 

Nachrichtlich: Es wird darauf hingewiesen, dass das Gehölz H. B-Plan nicht entfernt werden darf.