Sachverhalt:
Die Filialkirche „St. Ulrich“ in Holzhausen
steht unter Denkmalschutz. Bei dem Hagel am 10.06.2019 wurden Kirchenfenster
und das Kirchendach beschädigt. Nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz, bedarf es der
Erlaubnis wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort
verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen
anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will. Für die
Reparatur der Kirchenfenster sowie des Kirchenschiff Ziegeldaches der St.
Ulrichkirche in Holzhausen ist deshalb ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6
Denkmalschutzgesetz für die Reparaturarbeiten der Hagelschäden notwendig.
Bei der Gemeinde Utting am Ammersee wurde
hierzu der schriftliche Antrag eingereicht.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt
einheitlich die Zustimmung zum Antrag.
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz i.V.m. Art. 15 Denkmalschutzgesetz wird erteilt.