Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Filialkirche „St. Ulrich“ in Holzhausen steht unter Denkmalschutz. Bei dem Hagel am 10.06.2019 wurden Kirchenfenster und das Kirchendach beschädigt. Nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz, bedarf es der Erlaubnis wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will. Für die Reparatur der Kirchenfenster sowie des Kirchenschiff Ziegeldaches der St. Ulrichkirche in Holzhausen ist deshalb ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz für die Reparaturarbeiten der Hagelschäden notwendig.

 

Bei der Gemeinde Utting am Ammersee wurde hierzu der schriftliche Antrag eingereicht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich die Zustimmung zum Antrag.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz i.V.m. Art. 15 Denkmalschutzgesetz wird erteilt.