Sachverhalt:
Der Gemeinderat
Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des
Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplans „Am Hang West“ beschlossen und in
gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren
Ausarbeitung beauftragt. Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner
Sitzung am 28.05.2019 den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München,
am 26.10.2018 erstellten und letztmalig am 28.05.2019 geänderten Entwurf des
Bebauungsplanes „Am Hang West" erneut gebilligt. Ziel des Bebauungsplans
ist es für ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend
Bauland zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des
Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von
Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach §
13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt
deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1
a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise zulässig.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB,
die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs.
2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind
nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung
erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.
Im Zuge der
erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 (2)
BauGB bittet die Gemeinde Eching am Ammersee um Stellungnahme zu den
vorgelegten Unterlagen vom 04.07.2019 bis 05.08.2019.
Die Unterlagen zum Verfahren
umfassen:
·
Entwurf der Satzung in der Fassung
vom 28.05.2019
·
Begründung in der Fassung vom
28.05.2019
Sollte
innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme von der Gemeinde Utting am
Ammersee eingehen, so geht die Gemeinde davon aus, dass die von der Gemeinde
Utting am Ammersee wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden oder erfüllt
sind und nicht der weiteren Abwägung zu unterziehen sind. Es wird darauf
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt
keine Stellungnahme bzw. Äußerung abzugeben.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.