Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplans „Am Hang West“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren Ausarbeitung beauftragt. Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, am 26.10.2018 erstellten und letztmalig am 28.05.2019 geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Hang West" erneut gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es für ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise zulässig. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.

 

Im Zuge der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 (2) BauGB bittet die Gemeinde Eching am Ammersee um Stellungnahme zu den vorgelegten Unterlagen vom                                   04.07.2019 bis 05.08.2019.

 

Die Unterlagen zum Verfahren umfassen:

·         Entwurf der Satzung in der Fassung vom 28.05.2019

·         Begründung in der Fassung vom 28.05.2019

 

Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme von der Gemeinde Utting am Ammersee eingehen, so geht die Gemeinde davon aus, dass die von der Gemeinde Utting am Ammersee wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden oder erfüllt sind und nicht der weiteren Abwägung zu unterziehen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt keine Stellungnahme bzw. Äußerung abzugeben.


Beschluss:

 

Es erfolgt keine Äußerung.