Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 23.05.2019 wurde der „Einleitungsbeschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes“ gefasst. Auf die Niederschrift TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2019 wird verwiesen.

 

Grundlage für die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB ist der Abgrenzungsplan des Untersuchungsgebietes. Der beigefügte Plan des Einleitungsbeschluss vom 23.05.2019 (Stand Februar 2019, 1:8000 „Möglicher Bereich für ein zukünftiges Sanierungsgebiet“) war Bestandteil des Beschlusses. Das Untersuchungsgebiet kann größer oder gleich groß wie das künftige Sanierungsgebiet sein. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Flächen.

 

Bei dem Erlass einer Sanierungssatzung wird das Sanierungsgebiet rechtsgültig festgelegt. Ausgehend vom Untersuchungsraum der Grobanalyse, muss dafür nun im Rahmen einer so genannten vorbereitenden Untersuchung die grundstücksgenaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes erarbeitet werden.

 

 

Sanierungsbetreuung:

Die Vorbereitung der Sanierung ist nach § 140 BauGB Aufgabe der Gemeinde. Nach dem Einleitungsbeschluss kann die Gemeinde Utting am Ammersee einen entsprechenden Vertrag mit einem Sanierungsbeauftragten oder Sanierungsträger i.S. d. § 157 BauGB abschließen.

 

Die Kosten für die vorbereitenden Untersuchungen und das Honorar sind im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms förderfähig und kann nach Einreichung des Zuwendungsantrages durch die Regierung von Oberbayern mit einen Fördersatz i.H.v. bis zu max. 60 % gefördert werden.

1. Bürgermeister Lutzenberger verliest die Mail der Reg. von Oberbayern bezüglich der jeweiligen Fördersätze.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt in Verbindung mit dem Beschluss vom 23.05.2019 die Klarstellung des Untersuchungsgebietes mit einer grundstücksgenauen Abgrenzung.

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebiet im Bereich der im folgenden genannten Straßenbereichen erfolgen:

-Strandbad entlang der Seestraße weiter zum Mühlbach

-entlang des Mühlbaches Mühlbachstraße bis zum Lindenweg

- den Lindenweg hoch bis zur Schulstraße, von der Schulstraße

Gemeinderat Streicher merkt an, hier den Bereich nördlich der Schulstraße noch in den Umgriff mit aufzunehmen.

 

Abstimmung:

 

Ja:       12                    Nein:   0

 

Weiter: biis zur Ecke Ludwigstraße, die Ludwigstraße bis zur Annafeldstraße

Hier erfolgt der Umgriff Grundstücksgenau nach den Flurnummern der ersten Häuserreihe oder der zweiten entlang der Staatsstraße Schondorfer Straße und Dießener Straße bis einschließlich der Leonhardikirche

-von hier aus weiter mit den Grundstücken entlang des Seefelderhofbergs der Hofstattstraße und dann der Bahnhofstraße bis einschließlich des Bahnhofplatzes und über die Bahngleise zum Summerpark.

Der räumliche Umfang des Untersuchungsgebietes geht auch aus dem beigefügten Lageplan Stand 04.07.2019 mit einer grundstücksgenauen Abgrenzung hervor und stellt einen Bestandteil des Beschlusses dar. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Flächen.

 

Der Beschluss über die Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchung“ sowie der Lageplan (Stand 04.07.2019) mit der grundstücksgenauen Abgrenzung, wird öffentlich bekannt gemacht. Die Träger der öffentlichen Belange sind anzuhören. Der Bekanntmachung ist der § 141 BauGB beizufügen und es ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planer zu suchen, der die Gemeinde im Prozess vom Untersuchungsgebiet bis zum Beschluss der Sanierungssatzung begleitet.