Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 07.06.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans „Schmuckerareal“ Gemarkung Utting, im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.06.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans „Schmuckerareal“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 10.01.2019 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 10.01.2019.

Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 10.01.2019, das Gutachten zu den Rosskastanien von Treeconsult Brudi & Partner vom 09.05.2018 sowie das Baugrundgutachten von Crystal Geotechnik vom 29.06.2017 wurde in der Zeit vom 04.02.2019 bis einschließlich 05.03.2019 öffentlich ausgelegt.

Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.02.2019 bis 05.03.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Herr Schaser stellt die einzelnen Stellungnahmen in der Gemeinderatssitzung vor.

 

- Nr. 08            Bayernwerk AG Netzcenter

- Nr. 13            Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Süd

- Nr. 19            Handwerkskammer für München und Oberbayern

- Nr. 26            Landratsamt Landsberg am Lech, Immissionsschutzbehörde

- Nr. 27            Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisheimatpflegerin

- Nr. 30            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde

- Nr. 31            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde

- Nr. 32            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde

- Nr. 37            Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zwei Stellungnahmen eingegangen.

 

Folgende Änderungen sind in Plan vorgenommen:

- Baugrenzen des Gebäudes A vergrößert

- geplante Nebenanlagen aktualisiert

- TG-Abgrenzung großzügig vergrößert

- Baumstandorte der neuen Planung des Büros LUZ angepasst

- Tiefgaragenabfahrt und die umgebenden Flächen entsprechen der neuen Planung

   (wird länger als im neuen Plan – nicht so groß wie alter Plan)

- EG-Höhen geringfügig korrigiert

- Stellplätze südlich der Garagenzeile eingezeichnet

- Grünfläche im Westen und Osten verkleinert

- Straßenbegleitgrün entlang Landsberger Straße; Innerhalb der Anbauverbotszone in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt zulässig: Stellplätze, Geh- und Radwege, Pflanzungen.

- Abgrenzung Stellplätze entlang Hechenwanger Straße deutlich vergrößert.

- Ausfahrt Hechenwanger/Landsberger wurde im Entwurf hin weislich ergänzt und auf dieser Grundlage die Sichtdreiecke eingetragen.

- In Festsetzung 5.4 wurde ergänzt, dass die TG-Rampen auch innerhalb der regulären Fläche für Tiefgaragen zulässig sind.

- Die verschärften Vorgaben zum Immissionsschutz sind ergänzt.

 

Herr Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München war für diesen Tagesordnungspunkt im Bau- und Umweltausschuss anwesend und erläuterte ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abwägungen, die Plan- und Satzungsänderungen.

Sämtliche Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden mit 12 : 0 Stimmen gefolgt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem nachstehenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat billigt den entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 04.07.2019 und beauftragt die Verwaltung hiermit die erneute Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

nachrichtlich:

 

1. Bürgermeister Lutzenberger teilt mit, dass das KU einen Bauzaun mit einer Projektbeschreibung entlang der Schondorfer Straße aufstellen wird.