Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wurde ein Antrag gestellt, dass der Ausbau einer 5G-Infrastruktur mit entsprechenden Sendemasten auf dem Gemeindegebiet Utting mit einer zu fassenden kommunalen Richtlinie zu unterbinden. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es nur im Europarecht Richtlinien gibt. Im Europarecht sind Richtlinien Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Im Gegensatz zu Verordnungen gelten sie gemäß Art. 288 Absatz 3 des AEUV nicht unmittelbar, sondern müssen erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Kommunale Richtlinien gibt es nicht. Wenn es eine Rechtsgrundlage gibt können Gemeinden Satzungen (im eigenen Wirkungskreis) oder Verordnungen im (übertragenen Wirkungskreis) erlassen.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Antrags zur Kenntnis, muss allerdings mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage der Gemeinde den Antrag ablehnen.