Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Art. 102 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) besteht bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Auf den der Sitzungseinladung beigefügten Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV – Kameralistik zur Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Utting am Ammersee wird verwiesen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Herr Zarbo hat die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Utting am Ammersee vorgestellt.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2018 ist örtlich zu prüfen.