Abstimmung:

 

Bürgermeister Lutzenberger begrüßt zu TOP 2 Frau Praxenthaler vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München. Vor Behandlung des Auslobungstextes sowie der EU-Wettbewerbsbekanntmachung samt Anlagen verliest Bürgermeister Lutzenberger den Antrag der Anwohner und stellt nachfolgende Fragen zur Abstimmung:

 

 

Sehr geehrter 1. Bürgermeister Herr Josef Lutzenberger, sehr geehrte Mitglieder des Uttinger Gemeinderates,

 

wir freuen uns, Ihnen fristgerecht, wie bei der Informationsveranstaltung am 20.06.2017 vereinbart, beiliegende neun Anträge zur Abstimmung während der Gemeinderatssitzung am 29.06.2017 übermitteln zu dürfen. Da sich unsere Anträge zum Großteil auf die am 20.06.2017 vorgestellten Vorgaben für den EU-Wettbewerb  zur Gestaltung der Entwürfe für die von der Gemeinde geplanten, Bebauung des „Schmucker-Areals“ beziehen, bitten wir Sie, die Tagesordnung vom 23.06.2017 entsprechend so anzupassen, dass über unsere Anträge vor der Behandlung des Auslobungstextes zum Wettbewerb (TOP 2) abgestimmt werden kann. Wir hoffen, unsere Anregungen entsprechend Ihren Vorstellungen zur Beteiligung der Uttinger Bürger bei diesem Projekt und dass wir mit unseren Vorschlägen, die wir gemeinsam, nicht nur in unserem, sondern hoffentlich auch im Sinne unserer zukünftigen Nachbarn auf dem Schmucker-Areal“ verfasst haben, den Gemeinderat überzeugen können.

 

Anträge zur Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017

 

Als Anwohner und Bürger stellen wir (siehe II. Antragsteller) folgende neun Anträge an unseren Gemeinderat, in Bezug auf Planungsprozess sowie Inhalt der Vorgaben für das Bauprojekt auf dem Uttinger Schmucker-Areal, wie sie bei der Informationsveranstaltung am 20.06.2017 von der Gemeinde zum ersten mal öffentlich vorgestellt wurden:

 

1. Antrag Bürgerbeteiligung im Preisgericht

 

Wir beantragen die Aufnahme eines gewählten Vertreters sowie eines Stellvertreters der Anwohner von Grundstücken, die an das „Schmucker-Areal“ angrenzen, als Sachrichter in das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge.

 

Abstimmung: Ja 0   Nein 15 (damit abgelehnt)

 

Begründung:

Wir unterstützen die Initiative zur Schaffung von sozialem Wohnraum wie sie uns bezüglich der Wohnungsvergaberichtlinien (Gemeindehoheit) bei der Informationsveranstaltung am 20.06.2017 vorgestellt wurde. Auf Grund der in den bisherigen Vorgaben beschriebenen Dimensionen des Bauprojektes auf engem Raum befürchten wir jedoch, dass eine Bebauung, die nicht im Sinne der Anwohner geplant wird, unweigerlich zu Konflikten vieler Art führen würde. Eine Mitgliedschaft der Anwohner im Preisgericht und eine Mitsprache bei der Auswahl der Siegerentwürfe könnte hingegen von vornherein optimale Bedingungen für ein gemeinschaftliches Verhältnis zwischen bisherigen Anwohnern und unseren künftigen Nachbarn schaffen.

 

Bürgermeister Lutzenberger erklärt den Unterschied von Sachpreis- und Fachpreisrichtern.

 

 

2. Antrag: Änderung der Leitplanken  in Bezug auf PKW-Stellplätze

 

Wir beantragen, dass die Vorgaben für den Wettbewerb dahingehen d geändert werden, dass die geplanten Parkmöglichkeiten von bisher einen auf mindestens zwei PKW-Stellplätze pro Wohneinheit erhöht werden.

 

Abstimmung: Ja 2  Nein  13 (damit abgelehnt)

 

Begründung:

Bereits jetzt ist die Parksituation in der Landsberger sowie in den angrenzenden Straßen problematisch. Besonders die Landsberger Straße ist im östlichen Teil, auf der rechten Seite, Richtung Achselschwang, bis Höhe Ringstraße, fast durchgehend zugeparkt. Unter der Woche ist auch der Bereich der Landsberger Straße westlich der Einfahrt zur Ringstraße vermehrt von parkenden Arbeitskräften aus der Umgebung sowie von parkenden LKWs und großen abgestellten LKW-Anhängern betroffen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Belastung selbst ohne das Bauprojekt auf dem Schmucker-Areal noch verschärfen wird. Nicht zuletzt ist dies nach den Änderungen des Bebauungsplanes „Am Moosgraben“ (14. Änderung), bei der der ursprüngliche Abstand von Bebauungen zur Staatsstraße (Landsberger Straße, rechte Seite,  Richtung Achselschwang) von 20 auf 10 Meter reduziert wurde, sowie durch den von der Gemeinde angekündigten Verkauf der Fläche 509 (nördlich der Landsberger Straße), mit einer vorgesehenen Bebauung mit 2 Doppelhaushälften  (voraussichtlich mindestens 4 Familien), abzusehen. Außerdem hat die Gemeinde bereits ihre Bestrebungen angekündigt die großen Wiesen im westlichen Teil der Landsberger Straße (rechte Seite, Richtung Achselschwang, am Ortsausgang) für Industriebetriebe erschließen zu wollen.

Bei einer Bebauung des Schmucker-Areals mit den geplanten 80 neuen Wohneinheiten, für die bislang jeweils lediglich ein PKW-Stellplatz in Tiefgaragen vorgesehen ist, rechnen wir daher, von Anfang an – und mit deutlicher Verschlimmerungsprognose für die Zukunft – mit extremen Verkehrsbehinderungen durch Parkplatzmangel. Bei der Informationsveranstaltung am 20.06.2017 sagten selbst 1. Bürgermeister sowie der für städtebauliche Rahmenbedingungen referierende Herr Schaser, dass es zu Problemen kommen könnte, wenn sich die bisherige Einschätzung der Planer, dass die finanzielle Situation der von der Gemeinde ausgewählten Bewohner wohl nicht mehr als ein Auto pro Familie zulässt, als falsch herausstellt. Auch sollte es im Interesse der Gemeinde liegen, dass sich die finanzielle Situation der neuen Bewohner stetig verbessert, wodurch sich mit der Zeit sicherlich ein noch höherer Bedarf an PKW-Stellplätzen ergibt als möglicherweise zum Zeitpunkt der Erstbelegung. Wir möchten darüber hinaus zu Bedenken geben, dass um einer Arbeit nachzugehen, ein Großteil der Bewohner mit dem Auto pendeln werden muss. Das Stichwort „gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge“ wird in den Vorgaben, mit dem Zusatz „gegebenenfalls“, zwar erwähnt aber nicht weitergeführt. Auch stellen diese sicherlich keine Lösung für den zu erwartenden Pendlerverkehr dar. Auch für Besucher oder Anliefer-,Umzugs-, und Entsorgungsverkehr sind bislang nur 3-4 oberirdische Stellplätze ausdrücklich in den Vorgaben erwähnt. Neben dem Parkplatzmangel für PKWs halten wir auch die Vorgabe nur m1,5 Fahrradstellplätze pro Wohnraum zur Verfügung zu stellen, von denen ein Großteil von Familien bewohnt werden wird, als äußerst unzureichend und prognostizierten zusätzliche Stellplatzprobleme auf dem gesamten Areal und seiner Umgebung. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass auch in den örtlichen Bauvorschriften (beschlossen am 10.04.2008) nach § 1 (Geltungsbereich Stellplätze) und § 8, Absatz 2 (Stellplätze für Kraftfahrzeuge) zwei Stellplätze pro Wohneinheit für den gesamten Ortsbereich festgelegt wurden. Daher hoffen wir, dass unser Gemeinderat mit einer Änderung der Vorgaben dafür eintritt, dass die Parkprobleme und Verkehrsbelastung im Bereich der Landsberger Straße und Umgebung nicht weiter überhand nehmen und beschließen möge, dass auch bei der Bebauung des Schmucker-Areals mindestens zwei PKW-Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant werden.

 

Herr Gemeinderat Streicher verweist in diesem Zuge auf das Treffen mit dem Zweckverband für Wohnungsbau Starnberg. Außerdem wird von den Ausschussmitgliedern der Arbeitsgruppe Schmucker angemerkt, dass der Schlüssel für Stellplätze bereits nach oben angepasst wurden.

 

 

3. Antrag: Änderung der Leitplanken in Bezug auf die Dachgestaltung

 

Wir beantragen, dass die Vorgaben für den Wettbewerb dahingehend geändert werden, dass die Gebäude mit begrünten Flachdächern ausgestattet werden sollen.

 

Abstimmung: Ja 1  Nein 14 (damit abgelehnt)

 

Begründung:

Der Antrag erfolgt im Sinne des Klimaschutzes und um bei der geplanten Gesamtversiegelung vin bis zu 70 % neue Ersatzgrünflächen und Ersatzlebensräume für Vögel (Brutstätten), Bienen und (seltene) Insekten zu schaffen. Eine Flachdachbebauung würde auch den örtlichen Bauvorschriften (beschlossen am 10.04.2998) nach § 1, Absatz 1 (Geltungsbereich), Anlage Blatt 1 (Definition Ortskern) entsprechen, der § 3 (Dächer) für diesen Bereich ausschließt. Als Beispiel für ein dreistöckiges Gebäude mit Flachdach würden wir gerne auf das Gebäude mit der Adresse Zur Ludwigshöhe 22, Baujahr ca. 1970, verweisen (/siehe Bilder Anlage 1). Nach Informationen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und vieler anderer Umweltschutzorganisationen, die eine möglichst umfangreiche Nutzung von begrünten anstelle von herkömmlich gedeckten Dächern, im Sinne des Vogel- und Artenschutzes fordern, gibt es mittlerweile hervorragende Möglichkeiten für Stadtplaner, Kommunalpolitiker und Architekten, begrünte Flachdächer günstig, nachhaltig und langlebig zu gestalten. Wir sind daher überzeugt, dass ein begrüntes Flachdach mit all seinen Vorteilen bezüglich architektonischem Fußabdruck, Reduzierung der Feinstaubbelastung sowie Klima- und Artenschutz ganz im Sinne eines geplanten Vorzeigeprojekts ist und hoffen, dass unser Gemeinderat dieses Anliegen deutlich unterstütz.

Herr Gemeinderat Sauter gibt zu bedenken, dass Flachdächer zu berücksichtigen sind.

 

 

4. Antrag: Vorgaben zu optimalen Raumausnutzung

 

Wir beantragen, dass die Vorgaben für den Wettbewerb dahingehend ergänzt werden, dass jegliche Bebauung unter den Vorzeichen von möglichst optimaler Raumausnutzung und möglichst an die Umgebung angepasster geringer Bauhöhe – wie beispielsweise optimal mit Flachdächern realisiert werden kann – geplant wird.

 

Abstimmung: Ja 1  Nein 14 (damit abgelehnt)

 

Bürgermeister Lutzenberger merkt an, dass trotz des abgelehnten Antrages die optimale Raumausnutzung beabsichtigt ist.

 

Begründung:

Das im Antrag 3 angeführte Beispiel eines dreistöckigen Gebäudes mit Flachdach (siehe Bilder Anlage 1, dreistöckiges Gebäude mit Flachdach, Baujahr ca. 1970, Zur Ludwigshöhe 22) entspricht unseren Vorstellungen einer optisch ansprechenden Architektur mit optimaler Raumausnutzung und möglichst geringem „Fußabdruck“ in der Umgebung. In Bezug auf die Bauhöhe zeigen sich die Vorteile eines Flachdaches. Eventuell in Kombination mit der im Antrag 3 beantragten Dachbegrünung sehen wir hier die Möglichkeit einem großen Anliegen aller Anwohner zu entsprechen ohne dabei irgendwelche anderen Vorgaben, beispielsweise in Bezug auf die Wohnfläche, einschränken zu müssen. Wir hoffen daher, dass unser Gemeinderat diesem Antrag zustimmt.

 

 

 

 

 

5. Antrag: Einschränkung der Gesamtbauhöhe

 

Wir beantragen, dass die Vorgaben für den Wettbewerb dahingehend geändert werden, dass die Geschosszahl auf zwei beschränkt wird (EG + 1), wenn andere Dachformen als Flachdächer, wie beispielsweise Satteldächer, Verwendung finden. Auf Nachfrage bei den Antragstellen wurde bestätigt dass EG + 1 + D beantrag wurde

 

Abstimmung: Ja 1  Nein 14 (damit abgelehnt)

 

 

6. Antrag: Begrünte Beruhigungszonen

 

Wir beantragen, dass die Vorgaben für den Wettbewerb dahingehend ergänzt werden, dass das neue Wohngebiet mit möglichst großzügigen begrünten nach Möglichkeit bienenfreundlich bepflanzten Beruhigungszonen an alle anliegenden Grundstücke anschließt.

 

Abstimmung: Ja 0  Nein 15 (damit abgelehnt)

 

Begründung:

Aus unserer Sicht sind großzügig bepflanzte Grünflächen zwischen der neuen Bebauung und den Anwohnergrundstücken eine einfache Lösung um in der gegebenen Situation ein Maximum an Wohnqualität für alle Bewohner des Areals, ob alt oder neu, zu erreichen. Da wir unweigerlich sehr nah nebeneinander wohnen werden, halten wir solche Beruhigungszonen für die beste Möglichkeit, um die bereits von der Gemeinde verkündeten Vorgaben der Förderung guter Nachbarschaft bei hoher Freiraumqualität, hoher Aufenthaltsqualität sowie ökologischer Qualität auch in unserem Sinne zu erfüllen. Diese Beruhigungszonen ließen sich schließlich hervorragend mit Spiel- und Begegnungszonen in, nach Möglichkeit vorher mit den Anwohnern gemeinsam ausgewählten Bereichen kombinieren, um so trotz der starken Bebauung eben jene beruhigende räumliche Distanz zu schaffen die die menschliche Nähe unter uns zukünftigen Nachbarn fördern wird. Daher hoffen wir, dass unser Gemeinderat den Antrag nicht nur in unserem, sondern auch im Sinne der zukünftigen Bewohner unterstützt.

Herren Gemeinderäte Streicher und Karl Sauter verweisen bei diesem Antrag auf den Landschaftsarchitekten.

 

 

 

7. Antrag: Bau nach energetisch günstigen Bedingungen

 

Wir beantragen, dass die Vorgaben für den Wettbewerb dahingehend ergänzt werden, dass die Gebäude nach energetisch günstigen Bedingungen ausgerichtet werden sollen. Die Ausschussmitglieder der Arbeitsgruppe Schmucker und Frau Praxenthaler merken an, dass dies bereits im Auslobungstext enthalten ist, nochmals dies expliziet herauszustellen ist nicht gewünscht.

 

Abstimmung: Ja 15  Nein 0

 

 

8. Antrag: Festlegung einer Gesamtbauhöhe unter Berücksichtigung der Geländeunterschiede (Ost-West)

 

Wir beantragen, dass die Vorgaben für den Wettbewerb um folgende Punkte ergänzt werden:

8.1) Festlegung einer Gesamtbauhöhe die sich gemäß Baugesetzbuch (BauGB) § 34 Absatz 1 in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

8.2) Planerische Berücksichtigung  der bestehenden Geländehöhenunterschiede in Ost-West-Richtung um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen (§ 34, Abs. 1 BauGB)

 

 

Abstimmung: zu 8.1    Ja 0  Nein 15  (damit abgelehnt)

                        Zu 8.2    Ja 15  Nein 0

 

 

9. Antrag: Bürgereinsicht in die für die Ausschreibung finale Leitplankenaufstellung

 

Wir beantragen, dass nach Genehmigung des Auslobungstextes für den Wettbewerb, alle offiziellen Unterlagen zu Wettbewerb und Bauprojekt den Uttinger Bürgern online zugänglich gemacht werden.

 

Abstimmung: Ja 15  Nein 0

 

 

Bürgermeister Lutzenberger verließt den Sachverhalt:

 

Frau Praxenthaler vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat sowohl den Auslobungstext wie die EU-Wettbewerbsbekanntmachung mit Anlagen erstellt.

Eine Bürgerinformation fand am 20.06.2017 statt. Anregungen zum Auslobungstext von Bürgern können bis 26.06.2017 bei der Verwaltung eingereicht werden. Ein erstes Treffen der Preisrichter (Fach- und Sachpreisrichter), findet am 26.06.2017 im Feuerwehrhaus der Gemeinde Utting statt.

Mögliche Anregungen können bis zum 29.06.2017 in den Auslobungstext mit aufgenommen werden. Der Auslobungstext sowie die EU-Wettbewerbsbekanntmachung mit allen Analgen sind als Anlagen beigefügt und müssen durch den Gemeinderat genehmigt werden.

Bürgermeister Lutzenberger übergibt das Wort an Frau Praxenthaler, welche den Auslobungstext sowie die EU-Wettbewerbsbekanntmachung samt Anlagen vorstellt.

Im Zuge der Vorstellung wurden Folgende Punkte/Formulierungen zur Abstimmung gestellt.

 

1.         Die Gewichtung des Wettbewerbs wird von 40 % auf 45 % erhöht

 

Abstimmung:  Ja 15  Nein 0

 

2.         Als Stellvertreter der Sachpreisrichter soll folgende Reihenfolge eingehalten werden:

 

                                    1. Ralf Stief

                                    2. Sabine Kaiser

 

Abstimmung:  Ja 15  Nein 0

Herr Gemeinderat Peter Noll merkt an, dass die Stellvertreter grundsätzlich bei jedem Treffen anwesend sein sollen.

 

3.         Folgender Wortlaut soll bestehen bleiben:

            „Flachdächer und alle Rundformen an Dächern sind nicht gewünscht“.

           

Abstimmung:  Ja 8  Nein 7

 

Herr Gemeinderat Karl Sauter möchte hinsichtlich der Heizung der Wohnungen auf das Gas, welches von der direkt am Schmucker-Areal vorbeiführenden Hauptstraße bezogen werden kann, zurückgreifen und nicht auf Holzpellets

 

Beschluss:

Im Auslobungstext werden die Passagen, welche Holzpellets als Heizung vorsehen gestrichen.

 

Abstimmung:  Ja 2  Nein 13 (damit abgelehnt)


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Auslobungstext (Auslobung) der Gemeinde Utting am Ammersee für den Nichtoffenen Realisierungswettbewerb, Errichtung von geförderten Wohnungen auf dem Schmucker-Areal sowie die EU-Wettbewerbsbekanntmachung samt Anlagen.