Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 hat sich der Gemeinderat die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage, zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des § 4 a Abs. 3 i.V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, zu eigen gemacht.

Zudem billigte der Gemeinderat, den entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 02.05.2019 und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

Da zeitnah nach der Gemeinderatssitzung am 02.05.2019 feststand, dass eine erneute Billigung des Satzungsentwurf mit Planzeichnung (neuer Planungsstand) aufgrund von durchgeführten Berechnungen und konkreteren Straßenplanungen erfolgen muss, wurde die Trägerbeteiligung Seitens der Verwaltung noch nicht vollzogen.

 

Aufgrund der Änderungen in der Planzeichnung und des Vorentwurfs (Satzung) zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ muss ein erneuter Billigungsbeschluss gefasst werden.

 

Die Änderungen im Vorentwurf zum Bebauungsplan (Satzungsentwurf) „Bahnhofstraße“ vom Plandatum 02.05.2019 zum Plandatum 13.06.2019 betreffen nur den Punkt 8.2 Vorgartenzone. Die Änderung ist im Satzungsentwurf gelb markiert.

 

Bei der Planzeichnung hat sich folgendes geändert:

 

Angerflächen:

Anpassung öffentlicher Grünfläche, um die zentrale Buche (m² bleibt etwa gleich) um Vorgartenzugang Haus 9 von privater Verkehrsfläche aus zu ermöglichen.

 

Private Vorgartenzone als Streifen vor den Giebelseiten der Garagen im Angerbereich als Möglichkeit die die Giebelfassade bewachsen zu lassen, und zur besseren Durchgrünung (siehe auch in der ursprünglichen Visualisierung).

 

Öffentliche Grünfläche als visuell wirksame Fortführung der Vorgartenzone und als Versickerungsfläche (vor Haus 1-2: Abrundung der zuvor zackenartigen Form der öffentlichen Grünfläche aufgrund der Lage Fahrspur Anger; vor Haus 2: Fortführung der Vorgartenzone)

 

Öffentliche Grünflächen an der Einmündung zur Bahnhofstraße und etwas weiter westlich; bessere Durchgrünung vor dem großen südlich angrenzenden Gebäude, Versickerungsfläche, Aufwertung der sonst großflächig versiegelten Einmündung.

 

Der Einfahrtsbereich zur Bahnhofsstraße wurde im Zuge der Straßenplanung nun so gezogen und leicht versetzt um die konkreten Schleppkurven Müllfahrzeug/Feuerwehr zu gewährleisten und um die Einfahrten auf das hier südlich angrenzende Grundstück nicht zu beengen. Im Zuge dessen muss auf das kurze Stück Fußweg an der Einmündung verzichtet werden.

 

Private Flächen:

Haus 1:

- Drehung und Verschiebung der östl. Garage zum Erhalt des Baums.

- zusätzlich Vorgartenzone nördlich Garage Haus 1

- Erweiterung des Baufensters nach Süden um 1,50m: Bei der Straßen- bzw. Zufahrtsplanung zu den Garagen zeigt sich, dass der Bereich zwischen Haus und Garage teilweise sehr eng bemessen ist für das Einfahren in die Garagen, vor allem dann, wenn sich hier Hauseingänge befinden. Um freie Eingangsbereiche zu gewährleisten, müsste das Baufenster nach Süden hin mehr Platz bieten. Bestehende Bäume wären davon nicht betroffen. Es wird nicht mehr Baurecht geschaffen.

 

 

 

Haus 2:

- Zufahrtsbereich (private Verkehrsfläche) Garage mit Tiefe 6,5m. In diesem Zuge wird der zu pflanzende Baum wieder mittig in der privaten Vorgartenzone angeordnet.

- Erweiterung des Baufensters nach Süden um 1,50m: Bei der Straßen- bzw. Zufahrtsplanung zu den Garagen zeigt sich, dass der Bereich zwischen Haus und Garage teilweise sehr eng bemessen ist für das Einfahren in die Garagen, vor allem dann, wenn sich hier Hauseingänge befinden. Um freie Eingangsbereiche zu gewährleisten, müsste das Baufenster nach Süden hin mehr Platz bieten. Bestehende Bäume wären davon nicht betroffen. Es wird nicht mehr Baurecht geschaffen.

 

Haus 3:

- Zufahrtsbereich (private Verkehrsfläche) Garage mit Tiefe 6,5m. In diesem Zuge wird der zu pflanzende Baum wieder mittig in der privaten Vorgartenzone angeordnet.

- zusätzliche Vorgartenzone zur besseren Durchgrünung (war in unserem Entwurf schon immer angedacht)

- Erweiterung des Baufensters nach Süden um 1,50m: Bei der Straßen- bzw. Zufahrtsplanung zu den Garagen zeigt sich, dass der Bereich zwischen Haus und Garage teilweise sehr eng bemessen ist für das Einfahren in die Garagen, vor allem dann, wenn sich hier Hauseingänge befinden. Um freie Eingangsbereiche zu gewährleisten, müsste das Baufenster nach Süden hin mehr Platz bieten. Bestehende Bäume wären davon nicht betroffen. Es wird nicht mehr Baurecht geschaffen.

 

Haus 7:

- Zufahrtsbereich (private Verkehrsfläche) Garage mit Tiefe 6,5m

 

Haus 8:

- Zufahrtsbereich (private Verkehrsfläche) Garage mit Tiefe 6,5m

- Anpassung Grundstücksgrenze süd-west wegen Abstandsflächen

 

 

Haus 9:

- 4 mögliche Garagenstellungen; Garagenfläche Bebauungsplan sollte in diesem Fall alles umgreifen, da erst durch eine konkrete Planung hier auf die besondere aber auch beengte Situation des zentralen Großbaums eingegangen werden kann.

- Anpassung Grundstücksgrenze süd-west wegen Abstandsflächen

 

Haus 11/10

- Tiefgaragenabfahrt nur möglich an der Südfassade Haus 11, wg. Gefälle Hanglage.

Der Bauraum für die TG/Abfahrt TG müsste vor Haus 10 +11 nach Süden bis an die Straße und etwas nach Norden gezogen werden, um eine nutzbare Tiefgaragenfläche und nötige Stellplätze zu ermöglichen.

- zusätzliche 2 x Stellplätze Außen Haus 11

 

Wir haben Ihnen beide Planzeichnungen (Stand 02.05.2019 sowie 13.06.2019) als Anlage beigefügt, damit Sie die Möglichkeit eines Abgleiches haben.

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachstehenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 13.06.2019 (Satzungsentwurf, Planzeichnungsentwurf und Begründungsentwurf) und beauftragt die Verwaltung hiermit die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.