Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech bittet die Gemeinde Utting am Ammersee um Stellungnahme zur wasserrechtlichen Genehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG i.V.m. § 36 WHG für die Errichtung einer Niederspannungskabelanlage in der Gemeinde und Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 30.

 

Die Bayernwerke baten um Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Längsverlegung im 60-Meter-Bereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 357, Gemarkung Utting, Seestraße 30.

Die Verlegung soll im 60-m-Bereich des Ammersees verlegt werden.

 

Die Verlegung ist zur Versorgung des Hauses in der Seestraße 30 erforderlich. Die Verlegung im 60-m-Bereich soll in offener Bauweise erfolgen. Das Aushubmaterial wird seitlich zwischengelagert und zur Wiederverfüllung genutzt werden.

 

Die Verlegungstiefe beträgt dabei 0,6 bis 0,8 m (Grabenbreite 0,3m). Die Arbeiten werden mit einem Minibagger durchgeführt. Nach Verlegung wird der ursprüngliche Zustand der Oberfläche wiederhergestellt.

 

Ein Niederspannungskabel mit dem Querschnitt von 50 mm² hat einen Außendurchmesser von ca. 30 mm. Die Isolierung besteht aus Kunststoff. Alle eingebauten Materialien sind inert und stellen somit für die Wasserqualität keine Gefährdung dar.

 

Der Antrag der Bayernwerk Netz GmbH ist als Anlage beigefügt.

 

Hinweis: Gemäß Art. 36 Abs. 1 BayVwVfG sind Nebenbestimmungen grundsätzlich nur zulässig, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen sind oder wenn sie sicherstellen sollen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt werden. Aus diesem Grund sollen bloße Hinweise oder Empfehlungen in der Stellungnahme als solche gekennzeichnet werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Seitens der Gemeinde Utting am Ammersee erfolgt keine Äußerung in Form einer Stellungnahme, Hinweise oder Empfehlungen zum Antrag der Bayernwerke Antrag vom 03.05.2019, LRA LL Az. 6472-42.1.