Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 21.02.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-West“ im § 13 BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.03.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Der Geltungsbereich umfasst nur das Grundstück Fl.Nr. 124, Gemarkung Rieden am Ammersee. Planungsziel ist eine städtebaulich sinnvolle Anordnung der Gebäude sowie die Sicherung der Erschließung bei Teilung des Grundstücks Fl. Nr. 124 sowie die Ermöglichung des barrierefreien Ausbaus des Bestandsgebäudes unter Einhaltung der festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche.

 

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Absatz 1 und § 10 a Absatz 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anzuwenden.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 14. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-West“ beauftragt.

 

Der Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:  - ohne Gemeinderat Münzer wegen persönlicher Beteiligung-

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 14. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-West“ in der Fassung vom 23.05.2019.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.