Sachverhalt:
In der Sitzung am 13.09.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Auf die Sitzungsniederschrift vom 13.09.2018 wird verwiesen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.09.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Die 1. Teiländerung
des Flächennutzungsplans erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8
Abs. 3 BauGB) mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee sowie mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt. Herr Schaser stellt in der Sitzung die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ausführlich vor.
Der Entwurf der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans ist als Anlage beigefügt.
Parallel zur
Behördenbeteiligung liegt der Vorentwurf der 1. Teiländerung des
Flächennutzungsplanes in der Regel für die Dauer von einen Monat im Rathaus
aus. Die Gemeinde weist durch eine Veröffentlichung in den Schaukästen auf die
Offenlage der Unterlagen hin und bittet bis Fristablauf um Abgabe einer
Stellungnahme von den Bürgern (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Die
Planungsunterlagen vom Vorentwurf werden den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zugesendet und innerhalb einer Frist um Abgabe von
Anregungen und Bedenken gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachstehenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting im Bereich der 12. Änderung des Bebauungsplan „Erholungsgelände“ in der Fassung vom 02.05.2019.
Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.