Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Das Bauvorhaben ist mit einer Bebauung von KG + EG + 1.OG und Dachgeschoss geplant.  Der Baukörper ist als Anbau an das bestehende Haupthaus vorgesehen und übernimmt die Kubatur des Bestandes hinsichtlich Breite, Wand- und Firsthöhe sowie der Gestaltung.

 

Der Bestand ist mit den Grundmaßen: Länge 14,13 Meter, Breite 12,74 Meter errichtet worden,

die Wandhöhe beträgt 5,93 Meter, die Firsthöhe ist mit 9,02 Metern angegeben.

 

Der Anbau soll mit einer Länge von 4,50 Metern errichtet werden, die Gesamtlänge des Gebäudes würde somit 18,53 Meter betragen. Je Dachseite ist die Errichtung einer Dachgaube vorgesehen. Durch den Anbau entsteht keine zusätzliche Wohneinheit, die neuen Räume im Erdgeschoss sollen der vorhandenen Ferienwohnung zugeschlagen werden. Die Räume im 1.OG und Dachgeschoss sollen zusammen mit dem Anbau zu einer großen Wohnung zusammengefasst werden. Die bestehende Garage soll abgebrochen werden, der Stellplatznachweis bleibt von der geplanten Maßnahme unberührt, da die Stellplätze nach Angaben des Architekten auf der Abbruchfläche der Garage nachgewiesen werden sollen. Die Überprüfung obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück hat eine Fläche von 1278 qm, durch den Anbau

ergibt sich eine überbaute Grundfläche von 237 qm. In der näheren Umgebung befinden sich sowohl Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser.

 

Vergleichswerte:

-       Jahnstraße 14, Grundstück: 1096 qm, überbaut 135 qm (EFH)

-       Johann Sedlmeier Str. 1 / 1a, Grundstück; 804 qm, überbaut 230 qm (MFH)

-       Johann Sedlmeier Str. 3, Grundstück 1050 qm überbaut 225 qm (MFH)

 

Es kann zusammengefasst werden, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das gemeindliche Einvernehme zu erteilen.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.