Sachverhalt:
In der Sitzung am 09.08.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.08.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Sitzungsniederschrift vom 09.08.2018 wird verwiesen.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) mit der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Utting am Ammersee. Im
Gemeinderat kam die Frage auf, wie lange das Verfahren ungefähr dauert und ob
man dieses beschleunigen kann. Herr Schaser teilt mit, dass im Regelverfahren
keine Verkürzung möglich ist und aufgrund der zwei Auslegungen mit Herbst 2019
zu rechnen ist.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ sowie mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt und hat einen Satzungsentwurf, Entwurf der Begründung sowie der Umweltbericht zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ erarbeitet. Die Planzeichnung sowie der Satzungsentwurf sind als Anlage beigefügt. Herr Schaser stellt diese ausführlich in der Gemeinderatssitzung vor.
Parallel zur
Behördenbeteiligung liegt der Vorentwurf des Bauleitplans in der Regel für die
Dauer von einen Monat im Rathaus aus. Die Gemeinde weist durch eine
Veröffentlichung in den Schaukästen auf die Offenlage der Unterlagen hin und
bittet bis Fristablauf um Abgabe einer Stellungnahme von den Bürgern (§ 3 Abs.
1 BauGB).
Die
Planungsunterlagen vom Vorentwurf werden den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zugesendet und innerhalb einer Frist um Abgabe von
Anregungen und Bedenken gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Der Bau- und
Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachstehenden
Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ in der Fassung vom 02.05.2019.
Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.