Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ beschlossen. 

In der Sitzung am 13.09.2018 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 13.09.2018. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ wurde für die Öffentlichkeit ausgelegt. Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.10.2018 bis 11.11.2018 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

 

- Nr. 01            Ammerseewerke gKU

- Nr. 06            Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung BI: Bodendenkmäler  

- Nr. 13            Deutsche Bahn AG, DB Immobilien

- Nr. 17            Eisenbahn-Bundesamt

- Nr. 20            Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

- Nr. 30            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde

- Nr. 31            Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde

- Nr. 37            Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz

- Nr. 50            Vodafone GmbH- Niederlassung Süd

- Nr. 51            Wasserwirtschaftsamt Weilheim

 

Die Stellungnahmen wurde vorgetragen und beraten, die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden diskutiert und anschließend jeweils mit 13 :0 Stimmen gefolgt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Es sind jedoch zusätzlich Stellungnahmen der Planer eingegangen.

 

Im Gemeinderat wurde kurz über die Straßenbreite in die Einfahrt aus der Bahnhofstraße kommend gesprochen, anschließend stellt Gemeinderat Schneider  den Antrag zur Geschäftsordnung über die  Straßenbreiten abzustimmen, da ihm diese zu breit vorkommen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachstehenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat billigt den entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 02.05.2019 und beauftragt die Verwaltung hiermit die erneute Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

Beschluss:

 

Die vorgelegte Planung mit einer Straßenbreite von 5,50m (von Bahnhofstraße) und verengend auf 4,50 m sowie den Schleppkurven bleibt unverändert.

 

 

JA:   10   NEIN:   3