Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 3

Sachverhalt:

 

 

Um der geforderten Verkehrssicherungspflicht für den Sprungturm nachzukommen, ist es erforderlich den Zugang in der Badesaison zum Sprungturm außerhalb der beaufsichtigten Badezeiten zu unterbinden. Um die vorgenannte Forderung zu realisieren fanden mehrere Besprechungen sowie ein Ortstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt und Herrn Bürgermeister Lutzenberger statt.

 

Die Variante zur Errichtung einer „Zugbrücke“ stellt sich als schwierig dar, da ein relativ hohes Gewicht über Stahlseile und mehrere Umlenkpunkte gezogen werden müsste. Seile, Rollen und die erforderliche Winde müssten regelmäßig geprüft und gewartet werden.

 

Die Variante der Teileinhausung der Treppe sieht vor, auf das bestehende Treppengeländer der Südseite sowie auf der Unterkonstruktion der Ebene I einen Riegel bzw. eine Lattung zu montieren und diese mit Längssprossen zu versehen. Der Zugang zur Treppe soll durch eine Türe gesperrt werden, hierzu sollen zwei bestehende Geländerpfosten rückgebaut und durch zwei stehende Balken (Türrahmen) ersetzt werden, die Handläufe des Geländers können an diesen Balken angeschlagen werden. Die Türe soll ebenfalls mit Längssprossen versehen werden und in nördliche Richtung um 270 Grad zu öffnen sein. Auf der Nordseite des Turmes ist derzeit keine Einhausung vorgesehen. Die Ausführung der Konstruktion soll in Lärche erfolgen.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und war uneinheitlich. Eine Möglichkeit das Tor nach oben zu kippen (Zugbrücke) wurde favorisiert.  

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich die Umsetzung der vorgestellten Variante „Teileinhausung“.

 

Der Gemeinderat diskutiert über die vorgeschlagene Lösung der Verwaltung. Eine sogenannte Zugbrücke wird von Teilen des Gemeinderates präferiert. Zu beachten ist allerdings die Zeit welche für die Umsetzung noch verbleibt, bis die Badesaison beginnt.

 

Der Gemeinderat befindet die Lösung mit dem Tor für nicht die ästhetische Variante allerdings wohl die praktikabelste.


Beschluss:

 

Um den geforderten Verkehrssicherungspflichten für den Sprungturm nachzukommen, ist es erforderlich den Zugang in der Badesaison zum Sprungturm außerhalb der beaufsichtigten Badezeit mit einem Tor wie vorgeschlagen von der Verwaltung zu versperren.