Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Für das Gebiet der Gemeinde Utting am Ammersee ist wieder zu prüfen, ob die luftqualitativen Anforderungen an Luftkurorten eingehalten werden. Dies geschieht in Form eines Luftqualitätsgutachtens gemäß der geänderten Fassung der Bayerischen Anerkennungsverordnung (BayAnerkV), in Kraft ab 01.10.2016 sowie den „Begriffsbestimmungen / Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte – einschließlich der Prädikatsvoraussetzungen – sowie für Heilbrunnen und Heilquellen…“ des Deutschen Tourismusverbandes e.V. und des Deutschen Heilbäderverbandes e.V..

Hierzu liegt ein Angebot des Deutschen Wetterdienstes in Höhe von 6.031,44 EUR vor, welches den Gemeinderäten im Ratsinformationssystem zur Verfügung steht. Im Haushalt 2019 sind insgesamt 5.000 EUR (HH.-Stelle 0.7900.6550) für das Luftqualitätsgutachten zur Verfügung gestellt.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachstehenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung des Luftqualitätsgutachten in Höhe von 6.031,44 EUR, zum Erhalt der Anerkennung „LUFTKURORT“ nach Art. 7 Abs. 5 KAG, zu. Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt (obliegt nach GeschO grds. dem ersten Bürgermeister).