Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Seestraße-Ost“ der Gemeinde Schondorf am Ammersee wurde in der Zeit vom 20.02.2018 bis 23.03.2018 durchgeführt. -Die Gemeinde Utting am Ammersee hat sich hierzu nicht geäußert.-

 

Die vorgetragenen Bedenken und Anregungen wurden in der Sitzung des Gemeinderates Schondorf am 13.06.2018 abgewogen und den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München am 08.11.2017 erstellten und letztmals mit Plandatum 13.06.2018 geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Seestraße-Ost“ gebilligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Seestraße-Ost“ findet in der Zeit vom 29.03.2019 bis 30.04.2019 statt. 

 

Die Satzung und Begründung sind während der oben genannten Auslegungsfrist im Internet unter folgendem Link einsehbar: http://www.schondorf.info/aktuell/bauleitplanung/.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Es erfolgt keine Äußerung.