Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 21.02.2019 wurde bekanntgegeben, dass das Rechtsgutachten für das Strandbad Utting der Verwaltung vorliegt. Das Rechtsgutachten steht den Gemeinderäten im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Kosten des Rechtsgutachtens belaufen sich auf 19.507,97 EUR, im Haushalt 2019 sind 10.000 EUR veranschlagt.

Das Fazit des Rechtsgutachtens lautet, mit zweckgerichteten Maßnahmen, beispielsweise einem großen abschließbaren Zugangstor unmittelbar am Sprungturm, einer verlängerten Aufsichtspflicht während der Badesaison, saisonalen Holzverschalungen zur Verhinderung von Sprüngen außerhalb der Saison und einer saisonal angepassten Beschilderung sollte es der Gemeinde Utting möglich sein, ihren Garantenpflichten nachzukommen. Mit einer solchen Handhabung wären beim Strandbad die zunächst divergierenden Anliegen Sicherheit auf der einen Seite und Pflege der Tradition und Gemeindekultur auf der anderen Seite unter strafrechtlichen Gesichtspunkten in einen vernünftigen und rechtssicheren Einklang zu bringen.

 

Wegen dem versperren der Absprünge legt die Verwaltung einen mit dem Bau- und Umweltausschuss erarbeiteten Vorschlag dem Gemeinderat   zur möglichen Umsetzung vor.

 

Bürgermeister Lutzenberger fasst das Ergebnis des Rechtsgutachtens kurz zusammen. Das Rechtsgutachten unterscheidet zunächst zwischen Badesaison (i.d.R. Sommermonate) und nicht Badesaison (i.d.R. Wintermonate). Der Steg stellt laut Rechtsgutachten grob keine Gefahr dar, anders jedoch   der Sprungturm, Wahrzeichen von Utting. Hier ist in der nicht Badesaison erforderlich, die Absprünge   zu versperren, sodass keiner in den See fallen kann. Dies ist bereits durch Holzbalken als Provisorium erfolgt. Die Verwaltung soll nun im Benehmen mit dem Bau- und Umweltausschuss eine geeignete Lösung erarbeiten.

Die Absprünge auch in der Badesaison, während den nicht beaufsichtigten und geordneten Badebetriebes zu versperren ist laut Auskunft von Herrn prof. Dr. Leitner nicht ausreichend. Bei den Rechtsgutachten ist er bereits an den Rand des für ihn vertretbaren gegangen, weitere „Aufweichnungen“ sieht er nicht mehr. Um während der Badesaison dem Rechtsgutachten Rechnung zu tragen, muss der Zugang zu den Absprüngen mit einem Tor verschlossen werden, ansonsten sollen die   Öffnungszeiten verlängert bzw. angepasst werden um den Besuchern des Strandbades möglichst lang den Zugang zum Sprungturm zu gewährleisten.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

Nach dem Sachverhaltsvortrag gab es einen kurzen, kontroversdiskutierten Meinungsaustausch  hinsichtlich dem Ausscheiden von Herrn Karl Sauter aus dem Gemeinderat. Gemeinderat Peter Liebner schlägt vor, von Seiten der Verwaltung eine Pressemitteilung zu schalten, welche die rechtlichen Hintergründe beleuchtet und die grundlosen Anfeindungen gegenüber Herrn Sauter nochmals rügt. Bürgermeister Lutzenberger bittet den Gemeinderat Liebner einen entsprechenden Vorschlag zur Formulierung und Abstimmung vorzulegen.

 


Beschluss:

 

1.) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

2.) Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.507,92 EUR werden genehmigt.

 

3.) Die Verwaltung erarbeitet mit dem Bau- und Umweltausschuss eine praktikable Lösung und

     stellt diese anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.