Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeindebücherei Utting am Ammersee soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Fernleihe angeboten werden. Die Gebühren, die für die Inanspruchnahme einer solchen Leistung, erhoben werden, müssen in die Büchereigebührensatzung aufgenommen werden. Eine Änderungssatzung ist erforderlich. Bei der Gebührenhöhe hat man sich bei den umliegenden Büchereien orientiert, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Fernleihe gehört zum Grundangebot einer Gemeindebücherei.

 

 


Beschluss:

 

Die Änderungssatzung zur Büchereigebührensatzung wird entsprechend dem Entwurf genehmigt.