Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.02.2019 beantragte Frau Christiane Graf (Veranstalterin) die Durchführung eines Dorffestes.

 

Das Dorffest soll am 12.07.2019 am offenen Zelt auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 2622/1 (siehe Lageplan) stattfinden.

 

Neben dem Verkauf von Essen und Getränken am Zelt, welcher über eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis abgedeckt werden soll, ist kein weiterer Verkauf vorgesehen.

 

Die Veranstalterin rechnet mit 200 Besuchern. Das Zelt ist kleiner als 75 m².

 

Es ist ausschließlich Live-Blues-Musik durch die „Ammersee-Besserwisser-Bluesband“ geplant.

 

Die Veranstalterin bittet um eine grundsätzliche Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung durch den Gemeinderat.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich folgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Die grundsätzliche Erlaubnis des Gemeinderates zur Durchführung eines Festes am 12.07.2019 wird erteilt. Das Fest darf jedoch nicht als Dorffest tituliert werden, sondern sollte z.B. als Markteröffnungsfest o.ä. benannt sein.