Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

9.1 Digitalbudget Schule und DigitalPakt Schule:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2019 äußerte Gemeinderat Florian Hansch die Bitte, neben dem bereits vorliegenden bewilligten „Digitalbudget Schule“ für die Grundschule Utting zu prüfen, ob es noch zusätzlichen Bundesfördermittel gibt.

Hier kommt der sog. DigitalPakt in Frage, welchen der Vermittlungsausschuss als Einigungsvorschlag am 20.02.2019 dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt hat, dem der Bundestag am 21.02.2019 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt hat; der Bundesrat wird hierüber voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 15.03.2019 abstimmen.

Der DigitalPakt Schule ist eine Finanzhilfe auf der Grundlage von Artikel 104 c des Grundgesetzes. Dieser Artikel muss dafür noch geändert werden. Bei Finanzhilfen sind die Länder zuständig für die administrative Umsetzung des DigitalPakts Schule. Die wichtigsten Regeln zur Beantragung und Durchführung der Förderung werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die Förderbedingungen werden gemäß Artikel 104 b in Verbindung mit Artikel 104 c des Grundgesetzes von den Ländern im Detail formuliert und mit dem Bund abgestimmt. Der DigitalPakt Schule kann und will lediglich die Grundlagen für eine bundesweite digitale Infrastruktur an Schulen schaffen, kann jedoch nicht alle denkbaren Anforderungen an einzelnen Schulstandorten und für jedes einzelne Schulprofil abdecken (ein Glasfaseranschluss kann nicht gefördert werden!). Die Länder haben daher die Möglichkeit, eigene Programme aufzulegen, mit denen sie den DigitalPakt Schule ergänzen.

Grundsätzlich herrscht zwischen Bund und Ländern Einigkeit, über die Laufzeit des DigitalPakts hinweg in einem engen Austausch zu bleiben. Die Zuständigkeit für das Schulwesen bleibt als wichtiger Bestandteil der Kulturhoheit der Länder unberührt. Eine dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen. Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Wenn der DigitalPakt Schule auf der Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses vereinbart worden ist, geben die Länder den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Fördermittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund. Jedes Land wird für diesen Zweck – nach derzeitigem Stand – eine eigene mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können. Sofern die Länder die Vorarbeiten zum Aufbau dieser Strukturen rechtzeitig abschließen, kann unmittelbar nach Änderung des Grundgesetzes und dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit der Umsetzung des DigitalPakts begonnen werden. Wenn alles zügig geht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen. Bislang gibt es nur die Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit der Bund den Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur in all ihren Kommunen gewähren kann, muss zunächst noch das Grundgesetz geändert werden.

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage des bereits vorliegenden Bescheids „Digitalbudget Schule“ der Regierung von Oberbayern und den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von insg. 17.000,-- € die Digitalisierung der Grundschule Utting voranzutreiben. Sobald die Fördermittel für den „DigitalPakt“ zur Verfügung stehen wird sich auch um diese Förderung bemüht.

 

9.2 Haushalt 2019

 

Bürgermeister Lutzenberger teilt mit, dass der Haushalt 2019 nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung durch das Landratsamt zurückgereicht wurde.

 

9.3 Straßenunterhalt 2019

 

Bürgermeister Lutzenberger teilt mit, dass im Zuge der Straßenunterhaltsmaßnahmen die Adolf-Münzer-Straße saniert wird. Diese hat für dieses Jahr keine geplanten Maßnahmen der Deutschen Glasfaser oder Telekom oder ähnliches und müsste dringen angegangen werden. Die Submission wird am 02.04.2019 stattfinden, damit in der GR Sitzung am 04.04.2019 die Auftragsvergabe erfolgen kann.

Die Gemeinderäte Wilhelm und Hornsteiner merken an, dass die Fahrbahnbreite so ausgelegt ist, dass zwei Bulldogs im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren können.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an, zunächst die Digitalisierung der Grundschule Utting über das „Digitalbudget Schule“ voranzutreiben.