Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wie in den vergangenen Jahren soll auch dieses Jahr wieder ein Stück auf der Seebühne aufgeführt werden. Für dieses Jahr ist das Stück „Lohengrin“ vom Johann Nestroy geplant.

Hinweis auf Änderungen gegenüber letztem Jahr: Geringe Einbauten in den See.

 

Die Zuschauertribüne ist in geknickter Form für ca. 350 Sitzplätze ausgerichtet. Die Tribüne hat eine Gesamtfläche von ca. 30 m x 10 m und ist 4 m (vergangenes Jahr 2,5 m) hoch. An der Rückseite wird die Schallschutzwand angebracht.

 

Auf der Böschung und im See soll eine Plattform mit einer Fläche von 6 m x 6 m, rechts und links mit zwei Stegen, die vom Uferweg zum Seeufer hinunterführen. Die Konstruktion ist aus Bretterböden die auf Holzpfählen gelagert sind.

 

Des Weiteren sollen im Summer-Park zwei rechteckige Zelte (18 m x 8 m Giebelhöhe 3,50 m bzw. 6 m x 3 m) nördlich von der Tribüne und eines südlich davon, (6 m x 3 m) sowie eine Beleuchtungsanlage in Form zweier Traversen (8 m breit und 5 m hoch), drei Buden und drei Wägen aufgebaut werden (wie in den letzten Jahren auch). Außerdem sollen Schneezäune zur Sperrung des Geländes für die Dauer der Aufführungen aufgestellt werden.

 

Es wird eine Standzeit von Freitag, den 28.06.2019 bis Freitag, den 16.08.2019 beantragt. Die Vorführungen werden bis 22:30 Uhr beendet sein. Lautsprecher werden nicht verwendet. Es wird beantragt, die Nachtzeit in Anlehnung an 6.4 der TA Lärm auf 23.00 Uhr hinauszuschieben.

 

Es wird beantragt, Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse der Gemeinde zu benutzen. Zudem wird beantragt, die Wiese unterhalb vom Rathaus als Parkplatz an den Spiel- und Probetagen von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu benutzen.

 

Im Übrigen wird auf den der Sitzungseinladung beigefügten Antrag mit Lageplan verwiesen.

 

Die Errichtung der Anlage am und im Gewässer bedürfen der Genehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG i.V.m. § 36 WHG, welches das Landratsamt Landsberg erteilen muss.

Zudem ist die Errichtung der Tribüne und der Zelte als sog. Fliegende Bauten zu betrachten, welche vor dem erstmaligen Aufstelle eine Ausführungsgenehmigung gemäß Art. 72 BayBO benötigen, diese erteilt ebenfalls das Landratsamt Landsberg.

 

Die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG wird bei der Gemeinde Utting nach Zustimmung im Gemeinderat durch den Vorsitzenden gestellt. Zudem wird bei der Gemeinde ein Antrag auf vorübergehenden Gastwirtschaftsbetrieb mit Ausschank gestellt (hier Geschäft der laufenden Verwaltung).

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich den nachstehenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss: - ohne GR Münzer -

 

Dem Antrag auf Genehmigung der Seebühne 2019 wird zugestimmt.