Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Steinäcker“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren Ausarbeitung beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2018 wurde der am 14.12.2018 erstellte Entwurf für die 8. Änderung des Bebauungsplans gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Ersatzbaus für die bestehende Aussegnungshalle zu schaffen.

 

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt, da sich die Planung weder auf das Plangebiet noch auf die Nachbargebiete wesentlich auswirkt. Es wurde von der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und könnte eine Stellungnahme zu den vorgelegten Unterlagen vom 11.02.2019 bis 13.03.2019 abgeben.

 

Die Unterlagen zum Verfahren (Entwurf der Satzung in der Fassung vom 14.12.2018, Begründung in der Fassung vom 14.12.2018) sind als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachstehenden Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:

 

Es erfolgt keine Äußerung.