Sachverhalt:
Der Gemeinderat
Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 die Durchführung des
Aufstellungsverfahrens für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Steinäcker“
beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München mit deren Ausarbeitung beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderates am
14.12.2018 wurde der am 14.12.2018 erstellte Entwurf für die 8. Änderung des
Bebauungsplans gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Ersatzbaus für die
bestehende Aussegnungshalle zu schaffen.
Die Änderung wird
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt, da sich die
Planung weder auf das Plangebiet noch auf die Nachbargebiete wesentlich
auswirkt. Es wurde von der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine
zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich.
Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher
Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.
Die Gemeinde Utting
am Ammersee wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und könnte eine Stellungnahme
zu den vorgelegten Unterlagen vom 11.02.2019
bis 13.03.2019 abgeben.
Die Unterlagen zum Verfahren (Entwurf der Satzung in der Fassung vom
14.12.2018, Begründung in der Fassung vom 14.12.2018) sind als Anlage
beigefügt.
Der
Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachstehenden
Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.