Zur Kenntnis genommen

15.1 Bekanntgabe des Beschlusses zur Fiktion der endgültigen Herstellung – 25 – Jahr – Frist          gemäß Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG:

 

In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.01.2019 fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass derzeit kein „offener“ Gemeinderatsbeschluss besteht, dass eine Gemeindestraße ausgebaut werden soll. Alle zielgerichteten Ausbauarbeiten von Straßen (mit Planung und Gemeinderatsbeschluss) werden vollständig, erstmalig hergestellt und abgerechnet.

Es wurde beschlossen, dass bis zum 01.04.2021 keine Gemeindestraßen endgültig hergestellt werden (Alle Maßnahmen zur Erschließung von Straßen, die vor dem Jahr 1996 begonnen wurden, müssen bis zum 01.04.2021 abgeschlossen und abgerechnet sein.)

Da die Geheimhaltungsgründe (eventuell Grunderwerb o.ä.) weggefallen sind, ist der Beschluss gemäß Gemeindeordnung öffentlich bekanntzugeben.

 

 

 

15.2 Generalversammlung Feuerwehr mit Neuwahlen

 

Am 15. Februar 2019 findet die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr statt. Die Gemeinderäte haben die Einladung per Mail erhalten.