Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Utting am Ammersee und der Träger der Kindertageseinrichtung haben zur Regelung der kommunalen Förderung der Betreuungsplätze eine Vereinbarung geschlossen. Demnach bedarf der jährliche Haushaltsplan des Telos-Kinderhauses der Zustimmung der Gemeinde.

 

Der Träger hat den Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorgelegt. Auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Der Träger weist ein Defizit von 5.642,00 € aus. Dieses Defizit kann allerdings aus der Rücklage des Telos Kinderhaus gem. der Finanzierungsvereinbarung selbst ausgeglichen werden und Bedarf keiner zusätzlichen Mittel aus dem gmdl. Haushalt.

 

Laut Vereinbarung trägt die Gemeinde Utting am Ammersee für das Telos-Kinderhaus unter anderem die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten. Die zusätzlichen Maßnahmen wurden im Haushalt 2019 berücksichtigt und genehmigt.

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 hat sich der pädagogische und allgemeine Personalaufwand etwas erhöht, da es 2019 eine Tariferhöhung im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) gibt. Außerdem ist der Personalschlüssel im aktuellen Kindergartenjahr höher als empfohlen.

 

Bei den Zuschüssen und den Elternbeiträgen geht der Träger von durchschnittlich
41 Kinder (Vorjahr: 41 Kinder) aus. Die Elternbeiträge sollen ab September 2019 erhöht werden.

 

Für die Berechnung der Förderabschläge 2019 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gilt ein Basiswert von 982,06 €. Der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.

 

Der Träger hat die kommunale und staatliche Förderung nach dem BayKiBiG auf Grundlage eines Basiswertes in Höhe von 1.175,60 € (Kalkulation Vorjahr: 1.128,35 €), auf den Beschluss von der Gemeinderatsitzung vom 06.12.2018 über den Haushalt der AWO „Seestrolche“ wird an dieser Stelle verwiesen. Auf die Förderung nach dem BayKiBiG hat der Träger einen Rechtsanspruch.

 


Im Saldo ergibt sich laut Haushaltsplan 2019 folgende Förderung:

 

 

Förderung

Förderung

2018

2019

Zuschüsse (BayKiBiG)

Gemeinde:

115.863,95 €

109.702,50 €

Zuschüsse (BayKiBiG)

Freistaat Bayern:

127.264,16 €

126.034,50 €

Betriebskostenzuschuss

+ 508,45 €

5.642,00 €

Förderung Gemeinde:

115.355,50 €

115.344,50 €

Förderung Gesamt:

242.619,71 €

241.379,00 €

 

 

 

Der Betriebskostenzuschuss laut Defizitvereinbarung hat sich wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Betriebskostenzuschuss Wirtschaftsplan

Belegung im Durchschnitt

Ergebnis

2013

30.402,95 €

55

- 30.402,95 €

2014

49.659,86 €

48

- 49.659,86 €

2015

7.706 €

42

140.020,70 €

2016

1.369,06 €

41

25.826,21 €

2017

356,24 €

42

26.001,20 €

2018

+ 508,45 €

41

liegt noch nicht vor

2019

5.642,00 €

41

 

 

Laut Auskunft des Kinderhauses sieht die vorläufige Betriebskostenabrechnung 2018 erneut einen Überschuss vor.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushalsplans 2019 für das Telos-Kinderhaus zu.