Sachverhalt:
Als
Anlage zum Haushaltsplan 2019 ist die Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022
festzulegen. Es ergibt sich folgendes Gesamtbild:
Verwaltungshaushalt:
Volumen: Zuführung: ordentliche Tilgung:
2020 9.790.800 260.400 260.150
2021 10.075.600 804.800 661.950
2022 10.084.900 708.700 859.650
Im
Haushaltsjahr 2022 errechnet sich aus dem Verwaltungshaushalt ein
Zuführungsbetrag in Höhe von 708.700 €. Da der Zuführungsbetrag allerdings
mind. so hoch sein muss, wie die ordentlichen Tilgungen, muss aus dem Vermögenshaushalt
ein Betrag in Höhe von 150.950 € dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Der
Zuführungsbetrag kann sich allerdings je nach Höhe der Zinsen bzw. je nach Höhe
der tatsächlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in 2022 noch erhöhen um die
ordentl. Tilgungen zu begleichen. Außerdem wäre ein Tilgungsfreies Darlehen,
bis zur Auszahlung der Komm-WFP Förderung denkbar.
Vermögenshaushalt:
Volumen: Fehlbetrag: Abgleich:
2020 16.163.550 15.470.250 Darlehen
2021 10.307.050 2.406.850 Darlehen
2022 5.712.450 4.203.750 Darlehen
Im Haushaltsjahr 2023 wird die zweite Tranche der Komm-WFP Zuweisung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ausbezahlt. Hier wird derzeit eine Zuweisung von ca. 5.000.000 EUR erwartet, welche zur Sondertilgung verwendet werden sollen und damit einhergehend reduzieren sich die ordentlichen Tilgungen ab dem Kalenderjahr 2023 und die Mindestzuführung sowie eine freie Finanzspanne sind wieder gewährleistet.
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigt den Finanzplan
zum Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2020 bis 2022.