Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Als Anlage zum Haushaltsplan 2019 ist die Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 festzulegen. Es ergibt sich folgendes Gesamtbild:

 

Verwaltungshaushalt:

Volumen:                               Zuführung:                ordentliche Tilgung:

2020    9.790.800                    260.400                       260.150

2021    10.075.600                  804.800                       661.950

2022    10.084.900                  708.700                       859.650

 

Im Haushaltsjahr 2022 errechnet sich aus dem Verwaltungshaushalt ein Zuführungsbetrag in Höhe von 708.700 €. Da der Zuführungsbetrag allerdings mind. so hoch sein muss, wie die ordentlichen Tilgungen, muss aus dem Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 150.950 € dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Der Zuführungsbetrag kann sich allerdings je nach Höhe der Zinsen bzw. je nach Höhe der tatsächlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in 2022 noch erhöhen um die ordentl. Tilgungen zu begleichen. Außerdem wäre ein Tilgungsfreies Darlehen, bis zur Auszahlung der Komm-WFP Förderung denkbar.

 

Vermögenshaushalt:

Volumen:                               Fehlbetrag:                Abgleich:

2020    16.163.550                  15.470.250                  Darlehen

2021    10.307.050                  2.406.850                    Darlehen

2022    5.712.450                    4.203.750                    Darlehen

 

Im Haushaltsjahr 2023 wird die zweite Tranche der Komm-WFP Zuweisung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ausbezahlt. Hier wird derzeit eine Zuweisung von ca. 5.000.000 EUR erwartet, welche zur Sondertilgung verwendet werden sollen und damit einhergehend reduzieren sich die ordentlichen Tilgungen ab dem Kalenderjahr 2023 und die Mindestzuführung sowie eine freie Finanzspanne sind wieder gewährleistet.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigt den Finanzplan zum Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2020 bis 2022.