Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Es wird die Errichtung einer Werbeanlage -Banner auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/1, Schondorfer Straße 10 a beantragt. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Jedoch liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Es sollen zwei Banner an einen Bauzaun angebracht werden. Im Süden hat das Banner eine Höhe von 1,65 m -1,90m und eine Länge von 12,70 m, im Westen eine Höhe von 1,90m und ebenfalls eine Länge von 12,70 m. Da es damit nicht unter die Verfahrensfreien Bauvorhaben (Werbeanlagen) Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO fällt, wurde eine Baugenehmigung beantragt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.