Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss, zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 2562/3, Gemarkung Utting beschlossen.  Planziel ist Gewährleistung der Umsetzung des Baurechts bei Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands und die Sicherstellung der möglichen Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum.

 

In der Sitzung am 25.10.2018 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 25.10.2018. Die 7. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurde für die Öffentlichkeit ausgelegt. Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.11.2018 bis 02.01.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

 

14

Landratsamt Landsberg am Lech, Bauordnung, Bauleitplanung, Wohnraumförderung, Technische Bauverwaltung

Empfehlung

15

Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde

Hinweise

16

Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde

Hinweise

20

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Hinweis

23

Deutsche Bahn AG

Hinweise

 

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Alle Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen jedoch nicht zu Änderungen/Ergänzungen.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.

 

Sämtliche Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungen wurden mit 12:0 beschlossen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen zu veranlassen.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan in der Fassung vom 25.10.2018 als Satzung.