Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss, zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 2562/3, Gemarkung Utting beschlossen. Planziel ist Gewährleistung der Umsetzung des Baurechts bei Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands und die Sicherstellung der möglichen Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum.
In der Sitzung am 25.10.2018 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs in der Fassung vom 25.10.2018. Die 7. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ wurde für die Öffentlichkeit ausgelegt. Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.11.2018 bis 02.01.2019 durch.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der
Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.
Folgende Stellen haben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:
14 |
Landratsamt Landsberg am Lech, Bauordnung, Bauleitplanung, Wohnraumförderung, Technische Bauverwaltung |
Empfehlung |
15 |
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde |
Hinweise |
16 |
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde |
Hinweise |
20 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
Hinweis |
23 |
Deutsche Bahn AG |
Hinweise |
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Alle Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen jedoch nicht zu Änderungen/Ergänzungen.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind als Anlage beigefügt.
Sämtliche Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungen wurden mit 12:0 beschlossen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und
Beschlussvorlage zu Eigen.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen zu
veranlassen.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan in der Fassung vom 25.10.2018
als Satzung.