Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 08.12.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ beschlossen (s.h. Sachverhaltsdarstellung vom 08.12.2016, TOP 6).

Da durch die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sind die Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) gegeben.

 

In der Sitzung des Gemeinderats vom 23.02.2017 wurde die Entwurfsplanung in der Fassung vom 23.02.2017 gebilligt und die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt. Die Frist für die Stellungnahmen endet zum 19.06.2017.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert:

 

Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech (Landratsamt Landsberg am Lech):

Die Löschwasserversorgung für Wohnbebauung 48 cbm/h über 2 h sowie für Gewerbebebauung 96 cbm/h über 2 h, ist aus dem Trinkwassernetz oder einem Löschwasserbehälter sicherzustellen.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Deutsche Bahn:

Die Deutsche Bahn weist vorsorglich darauf hin, dass durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Absage, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) entstehen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

IHK München:

Die IHK begrüßt und befürwortet, dass die Bebauung mit einem Doppelhaus ermöglicht und ein Baufenster für eine weitere Garage vorgesehen wird.

 

Deutsche Telekom, Kempten; TI NL Süd:

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Beschlussvorschläge zur Abwägung zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.02.2017 als Satzung.