Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 509 (Teilfläche), 492 (Teilfläche), 502/1, 503/7, 504/5, 503/6, 504/4, 503/5, 504/3, 503/4, 504/2, 503/3, 504/1, 503/8, 503/2, 504, Gemarkung Utting am Ammersee liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Moosgraben“ (Fassung vom 18.11.2010 - 13. Änderung).

 

Die Baugrenze auf dem Grundstück Teilbereich des Fl. Nr. 509, Gemarkung Utting am Ammersee, Landsberger Straße 21 soll vergrößert werden, da für das relativ große Grundstück das Baufenster aufgrund des Schnittes des Baufensters sehr klein ist.

Es erfolgte die ortsübliche Bekanntmachung an den Amtstafeln sowie die Auslegung und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange an der Entwurfsplanung.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München geprüft und in der Sitzung vom 04.02.2017 behandelt.

 

Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlagen zu Eigen.

 

Der Plan in der Fassung vom 06.04.2017 wurde für die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang sowie für die erneute Auslegung bestimmt. Die Frist für die Stellungnahmen endete zum 19.06.2017.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert:

 

Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech (Landratsamt Landsberg am Lech):

Die Löschwasserversorgung für Wohnbebauung 48 cbm/h über 2 h sowie für Gewerbebebauung 96 cbm/h über 2 h, ist aus dem Trinkwassernetz oder einem Löschwasserbehälter sicherzustellen.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Landsberg am Lech):

Aufgrund der Festsetzungen A2 des Bebauungsplanes wurde den Belangen des Immissionsschutzes nachgekommen.

 

IHK München

Die IHK begrüßt und befürwortet, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen dem aktuellen Entwicklungsbedarf angepasst werden.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abwasser Ammersee-West (Ammerseewerke gKU)

Die Fl. Nr. 509 ist bereits durch einen Mischwasserkanal erschlossen, eine Entwässerung ist daher aus Sicht der Ammerseewerke gKU im Mischsystem möglich.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Beschlussvorschläge zur Abwägung zu Eigen.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 06.04.2017 als Satzung.