Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Vorkommnisse am Wochenende 02.06.2017 bis 04.06.2017 gingen bei der Verwaltung zwei Briefe von Anwohnern ein. Diese sind als Anlage beigefügt.

In einem Brief wird von einer Anwohnerin darum gebeten, eine Parkordnung mit Musikverbot für private Gruppen und Personen zu erlassen. Größere Veranstaltungen sehe Sie nicht als Problem.

In dem anderen Brief wurde darum gebeten, die Verhältnisse im Summerpark gemäß dem Landschaftsschutzgesetz zu regeln bzw. die Nutzung der Parkwidmung der Familie Summer anzupassen.

Herr GR Peter Noll verweist in diesem Zuge auf die bestehende Verordnung des Landkreises für das Landschaftsschutzgebiet Ammersee-West.

Nach kontroverser Diskussion stellt Bürgermeister Lutzenberger nachfolgende Punkte zur Entscheidung.

1.         Die Verwaltung soll mit dem Landratsamt klären, ob Verstöße mit Bußgeld geahndet werden, weiter soll geklärt werden, wer Personalien von Personen, welche gegen Auflagen verstoßen aufnehmen darf.

 

2.         Der Bau- und Umweltausschuss kümmert sich im Benehmen mit der Verwaltung um eine entsprechende neue Beschilderung.

 

3.         Die Schulen sollen hierüber informiert werden.


Beschluss: