Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 07.06.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans „Schmuckerareal“ Gemarkung Utting, im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.06.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans „Schmuckerareal“ beauftragt.

 

Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 10.01.2019, ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachstehenden Beschlussvorschlag. Punkt 9.9 sollte durch Herrn Schaser konkretisiert werden.

 

Herr Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erklärt im Detail den Bebauungsplan und den dazugehörigen Satzungstext und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte. Für Diskussion sorgt insbesondere der Stellplatzschlüssel von 1,25 und 0,25, insgesamt 1,5 sowie die Anzahl der oberirdischen Stellplätze. Diese Punkte werden nun mit den Architekten abgeklärt und gegebenenfalls in der weiteren Planung berücksichtigt.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum des Bebauungsplans der „Schmuckerareal“ in der Fassung vom 10.01.2019.

 

2.    Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.