Sachverhalt:
Der Gemeinderat
Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des
Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplans „Am Hang West“ beschlossen und in
gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren
Ausarbeitung beauftragt.
In der Sitzung des
Gemeinderates am 20.11.2018 wurde der am 26.10.2018 erstellte Entwurf für
Bebauungsplan „Am Hang West“ gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es für
ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend Bauland zur
Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des Orts- und
Landschaftsbildes gewährleisten.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von
Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach §
13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt
deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1
a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise
zulässig. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a
BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§
3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4
BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur
Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.
Im Zuge der
Beteiligung der betroffenen Behörden gem. § 4 (2) BauGB wird die Gemeinde
Utting am Ammersee um Stellungnahme zu den vorgelegten Unterlagen (Entwurf der
Satzung in der Fassung vom 26.10.2018 und Begründung in der Fassung vom
26.10.2018) gebeten.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich den nachstehenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.