Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Utting am Ammersee und der Träger der Kindertageseinrichtung haben zur Regelung der kommunalen Förderung der Betreuungsplätze eine Vereinbarung geschlossen. Demnach bedarf der jährliche Haushaltsplan des AWO-Kinderhorts „Seestrolche“ der Zustimmung der Gemeinde.

 

Der Träger hat den Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorgelegt. Auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Laut Vereinbarung trägt die Gemeinde Utting am Ammersee für den AWO-Kinderhort unter anderem die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten.

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 ergeben sich v. a. beim Personalaufwand Änderungen. Grund hierfür ist u.a. die erfolgende Tariferhöhung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) sowie eine neue Planstelle für einen Praktikanten (SPS). Hierzu ist den Sitzungsunterlagen ein entsprechender Antrag des Trägers mit Begründung beigefügt.

 

Bei den Zuschüssen und den Elternbeiträgen geht der Träger von durchschnittlich
36 Kinder (Vorjahr: 34 Kinder) aus.

 

Für die Berechnung der Förderabschläge 2019 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gilt ein Basiswert von 982,06 €. Der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.

 

Der Träger hat die kommunale und staatliche Förderung nach dem BayKiBiG auf Grundlage eines Basiswertes in Höhe von 1.175,60 € (Kalkulation Vorjahr: 1.128,35 €) und durchschnittlich 36 Kinder (Vorjahr: 34 Kinder) kalkuliert. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung auf jeweils 56.046,73 € (Haushaltsplan 2018: 51.480,97 €). Auf die Förderung nach dem BayKiBiG hat der Träger einen Rechtsanspruch.

 

Trotz höherer Erlöse (Elternbeiträge und Zuschüsse BayKiBiG) muss die Gemeinde Utting bei einem ausgeglichenen Haushaltsplan 2019 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 16.624,48 € (Kalkulation Vorjahr: 6.207,13 €) leisten.

 

 


 

Im Saldo ergibt sich laut Haushaltsplan 2019 folgende Förderung:

 

Förderung

Förderung

2019

2018

Zuschüsse (BayKiBiG)

Gemeinde:

56.046,73 €

51.480,97 €

Zuschüsse (BayKiBiG)

Freistaat Bayern:

56.046,73 €

51.480,97 €

Betriebskostenzuschuss

16.624,48 €

6.207,13 €

Förderung der Gemeinde:

72.671,21 €

57.688,10 €

Förderung gesamt:

128.717,94 €

109.169,07 €

 

 

 

Der Betriebskostenzuschuss laut Defizitvereinbarung hat sich wie folgt entwickelt:

Jahr

Betriebskostenzuschuss Wirtschaftsplan

Rückzahlung an Gemeinde lt. Abrechnung

Belegung im Durchschnitt

2013

4.672,95 €

3.857,04 €

42

2014

23.546,16 €

3.725,47 €

30

2015

13.012,91 €

12.116,15 €

24

2016

5.503,26 €

16.845,97 €

32

2017

6.418,96 €

4.275,81 €

33

2018

6.207,13 €

 

 

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushalsplans 2019 für den AWO-Kinderhort „Seestrolche“ zu. Damit einhergehend ist auch die Genehmigung der neuen Planstelle für einen Praktikanten.